Mittwoch, Dezember 04, 2024
Die League of Conservation Voters (LCV), eine Organisation umweltschutzbewegter Wähler, speit Gift und Galle gegen seine Ernennung. Sie hat Abraham auf ihre Dirty Dozen-Liste gesetzt.

Dessen Sündenregister ist beachtlich: Er stimmte im Senat gegen strengere Umweltstandards für Personen- und Lastkraftwagen, wollte die unkontrollierte Lagerung von Abraum aus Uranminen auf öffentlichem Grund und Boden zulassen und die Kompetenzen der staatlichen Umweltschutzbehörde EPA (United States Environmental Protection Agency) massiv beschneiden. Sie sollte beispielsweise nichts mehr gegen zu hohe Arsenkonzentrationen im Trinkwasser tun dürfen.

Von einer katastrophalen Entscheidung des neuen Präsidenten George W. Bush spricht LCV-Chef Deb. Callahan Abraham ist von der Anti-Umwelt-Lobby gekauft. Die hat seinen letzten Senatswahlkampf mit über 700.000 Dollar (zirka elf Millionen Schilling, die Red.) gesponsert. Die LCV selbst gab etwa die gleiche Summe aus, um Abrahams Wahl zu verhindern.

Report: Herr Sektionschef, Sie sind der erste - interimistische - Leiter der Regulierungsbehörde für den Strommarkt. Was sind Ihre wichtigsten Aufgaben?
Bruno Zluwa: Meine Aufgabe ist es, für die finanzielle und kapitalmäßige Ausstattung dieser Gesellschaft Vorsorge zu treffen und jene Maßnahmen zu treffen, die für die Auswahl und Installierung des definitiven Stromregulators erforderlich sind.

Wie ist die Behörde strukturiert?
Ihre organisatorische Struktur festzulegen ist Aufgabe des definitiven Geschäftsführers. Er muss das notwendige Personal rekrutieren und ihr die bestmögliche und schlagkräftigste Figuration geben. Aber das alles hat bereits ohne Einflussnahme des Ministeriums zu geschehen.

Wie viele Mitarbeiter wird die Behörde in etwa haben?
Auch das ist Aufgabe des definitiven Geschäftsführers. Vom Ministerium als Aufsichtsbehörde werden jedoch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmässigkeit jederzeit eingebracht werden. Als Startteam würde ich etwa 20 Mitarbeiter für notwendig erachten; längerfristig halte ich angesichts der Aufgabenvielfalt der neuen Behörde einen Mitarbeiterstab von etwa 70 bis 80 Personen erforderlich. Denken Sie nur an die überaus fachlich schwierigen, heiklen und zeitaufwändigen Arbeiten wie die Festsetzung der Netztarife, die Gewährleistung des Unbundling, die Aufsicht über die Clearing- und Settlementstellen oder die Führung der Elektrizitätsstatistik. überhaupt soll nach unseren Vorstellungen die neue Regulierungsbehörde eine allgemeine Service- und Anlaufstelle sein - für die Wirtschaft als auch für den privaten Stromkonsumenten. Der Regulator soll nicht nur das neue System funktionsfähig erhalten, sondern auch transparent machen und den Konsumenten vermitteln, zum Beispiel durch anschauliche und nachvollziehbare Strompreisvergleiche für Endverbraucher.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den beiden Regulierungsbehörden Elektrizitäts-Control-GmbH und Elektrizitäts-Control-Kommission?
Darin sehe ich kein Problem. Die Aufgabenbereiche sind im Gesetz genau festgelegt. Die GmbH hat die anstehenden Fragen so weit vorzubereiten - technisch, wirtschaftlich und juristisch -, dass die Kommission sich auf die grundlegenden Entscheidungen konzentrieren kann. Zu betonen ist: Die Elektrizitäts-Control-Kommission ist eine weisungsunabhängige, gerichtsähnliche Behörde. Ihre Entscheidungen werden möglichst breit publiziert, auch im Internet.

Wann gibt es den definitiven Geschäftsführer?
Die Ausschreibung ist bereits erfolgt; nach dem Bericht eines unabhängigen Personalberaters, den wir einschalten werden, wird Ende Jänner 2001 der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der öffentlichkeit vorgestellt werden.

Ist der Zeitplan 1. Oktober 2001 für die vollständige Stromliberalisierung zu halten? Der definitive Geschäftsführer braucht ja eine gewisse Zeit, um sein Team zusammenzustellen und sich einzuarbeiten.
Wir sind im Plan; der freie Strommarkt wird zum 1. Oktober 2001 starten. Derzeit laufen intensive und überaus konstruktive Vorarbeiten im Zusammenwirken mit dem Verband der Elektrizitätsunternehmen österreichs (VEö), insbesondere zu den key-questions Bilanzgruppenorganisation, Datenschnittstellen und Standardlastprofilen. Nach Massgabe des Aufbaues der Control-GmbH kann diese die Regulierungsaufgaben zügig übernehmen. Flankierend wird auch ein weiterer Baustein im neuen Marktsystem bestehen: die Clearing- und Settlementstellen. Diese wurden Anfang Dezember 2000 ausgeschrieben; das Konzessionsverfahren wird in den nächsten Wochen abgeschlossen.

Sind in der entstehenden Stromliberalisierungsbehörde entsprechende Vorkehrungen für die Eingliederung des Gassektors getroffen?
Ja. Unsere Vorstellungen gehen dahin, letztlich eine einheitliche Behörde zu haben, in der es keine Doppelgleisigkeiten gibt. Es sollen nur dort jeweils eigene Dienststellen geschaffen werden, bei denen eine getrennte Behandlung von Strom und Gas aus sachlichen Gründen zweckmässig ist.

Der Trend in der Energiewirtschaft geht in Richtung Multi-Utility-Angebote. Zunehmend werden diese auch mit Telekommunikationsdiensten und sonstigen Zusatzleistungen verknüpft. Welche Behörde wird für die Behandlung derartiger Angebote zuständig sein?
Das hat mit der Tätigkeit der Stromregulierungsbehörde nichts zu tun. Diese hat einen funktionsfähigen Strommarkt sicherzustellen und transparent zu machen. Verknüpft ein Anbieter Leistungen in Bereichen der Energie mit Telekommunikation oder anderen Dienstleistungen, wird er bei den hiefür zuständigen Stellen die entsprechenden Genehmigungen einzuholen haben und unterliegt deren Regime.

Was halten Sie für die Stromliberalisierung dienlicher: ein System wie in österreich oder die Selbstverpflichtung der Wirtschaft wie beispielsweise in Deutschland?
Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass der Weg des regulierten Netzzugangs dem österreichischen Markt besser entspricht als der verhandelte Zugang. Das wird auch aus breiten Kreisen der Wirtschaft bestätigt. Das regulierte System ist leichter durchschaubar. Aus Deutschland hören wir, es sei vielfach gar nicht möglich, den konkreten Netztarif zu erfahren. Das Aushandeln der Anbieter untereinander ist äusserst kompliziert. Unser Regelwerk ist anspruchsvoll, aber - eine minimale Beschäftigung vorausgesetzt - für den interessierten Stromkonsumenten durchaus zu erfassen.

Wie hoch wird das von den Netzbetreibern zu entrichtende Entgelt für die Finanzierung der Tätigkeit der Elektrizitäts-Control-GmbH sein?
Das Gesetz spricht von "aufwandsorientiertem" Entgelt. Es wird Aufgabe des Geschäftsführers sein, die Behörde so schlank wie möglich zu gestalten. Der Beitrag der einzelnen Netzbetreiber wird nach ihrem Energieumsatz in ihrem Netz bemessen.

Ein wichtiger Punkt für die Umsetzung der Marktliberalisierung ist die Erstellung von Standardlastprofilen zur Tarifkundenabrechnung. Wie ist hier der aktuelle Stand?
Auch hier sind die Arbeiten sehr weit fortgeschritten. Ein System der VDEW-Standardlastprofile ist für die erste Zeit der Vollliberalisierung vorgesehen.

Stichwort "Gasmarktliberalisierung": Gibt es schon Vorstellungen, wie die Regulierungsbehörde für den Gasbereich aussehen wird?
Das wäre noch zu früh. Zunächst müssen wir uns in Grundzügen das System des liberalisierten österreichischen Gasmarktes erarbeiten. Danach wird man sehen, wie der detaillierte Aufgabenbereich der Behörde auszusehen hat. Es wird - wie bereits gesagt - auf Synergien mit der Stromliberalisierungsbehörde zu achten sein. Für Gas soll es wirklich nur spezifische Ergänzungen geben.

Bis wann muss die Gasliberalisierungsbehörde eingerichtet sein?
Der Regulator muss spätestens mit dem In-Kraft-Treten der Vollliberalisierung am 1. Oktober 2002 funktionsfähig sein. In dieser Zeit ist die Behörde zu schaffen und sind allenfalls notwendige gesetzliche Ergänzungen zu treffen. Bis dahin nimmt das Wirtschaftsministerium diese Funktion wahr. Dabei geht es vor allem um Fragen des Netzzuganges und der Netznutzungsentgelte.

Als eines der wichtigsten Instrumente für das Funktionieren der Gasmarktöffnung gilt die Schaffung einer geeigneten Tarifstruktur. Bis wann wird diese feststehen?
Mit einer Bestimmung des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Netznutzungsentgelten verschiedener Netzbetreiber ermächtigt, durch Verordnung zu bestimmen, welche Tarifstruktur den Preisansätzen für die Netznutzung zu Grunde zu legen ist. In Arbeitsgruppen der österreichischen Gaswirtschaft wird bereits seit geraumer Zeit eine einheitliche, vergleichbare Struktur der Netzbenutzungsgebühren entwickelt. Da dabei viele Unternehmen der Gaswirtschaft, deren Aktivitäten und Interessen durchaus unterschiedlich sind, einbezogen werden, gehe ich davon aus, dass das Ergebnis sicherlich die Kriterien der Nichtdiskriminierung, der Kostenbasiertheit sowie der Vergleichbarkeit erfüllen wird. Sollte diese von den Netzbetreibern erarbeitete Struktur, die selbstverständlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingehend geprüft wird, wider Erwarten nicht in diesem Sinne gestaltet sein, wird von der Möglichkeit, diese per Verordnung festzulegen, Gebrauch gemacht werden müssen.

Im Strombereich hat sich österreich für einen regulierten Netzzugang entschieden, im Gasbereich soll es einen verhandelten Netzzugang geben. Warum?
Die Systeme wurden innerhalb der parlamentarischen Beratungen unter Einbeziehung auch der Sozialpartner eingehend geprüft. Die Conclusio war, dass der verhandelte Netzzugang eher das dem marktwirtschaftlichen Gedanken konformere und für den österreichischen Gasmarkt geeignetere Modell ist.

In Deutschland funktioniert der verhandelte Netzzugang beim Strom nicht. Wieso sollte dieses Modell in österreich beim Gas funktionieren?
Das hängt mit der Struktur der österreichischen Gaswirtschaft zusammen. Es gibt nur eine geringe Anzahl von Netzbetreibern, sodass von der Funktionsfähigkeit des Systems ausgegangen werden kann.

Laut GWG können Erzeuger von biogenen Gasen (Bio- und Holzgas) den Netzzugang im Namen ihrer Kunden verlangen, wenn dadurch keine technischen Probleme entstehen. Was bedeutet das?
Es handelt sich um eine Parallele zur ökostrombestimmung im ElWOG. Das GWG verpflichtet Netzbetreiber, Erzeuger von biogenen Gasen an ihr Erdgasnetz anzuschliessen, sofern eine technische Verträglichkeit gegeben ist. Jene Qualitätsanforderungen, die für die Einspeisung und den Transport von biogenen Gasen gelten, müssen in den Allgemeinen Netzbedingungen festgelegt werden.

Noch ist der Beitrag des Contracting zu den Umsätzen der Energieversorgungsunternehmen der österreichischen Bundesländer (EVU) bescheiden. Bei der gemeinsamen Vertriebstochter von Begas und Bewag, der BEST (Burgenland Energie Service Technik), macht er gerade einmal elf Millionen Schilling aus.

Zum Vergleich: Die gesamten Wärmelieferungserlöse aus dem Verkauf von öl, Gas und Fernwärme schlagen mit jährlich immerhin rund 635 Millionen Schilling zu Buche. Aber die Methode, ihren Kunden in Industrie, Gewerbe, im Wohnbausektor sowie bei kommunalen Energiedienstleistungen durch Auslagerung von Versorgung und Zusatzservices Geld zu sparen, wird für die Nochlandesenergiemonolisten von der Wienstrom bis zur Tiwag zunehmend attraktiv.

(Fast) alle tun es. Vom Neusiedlersee bis zum Arlberg haben mittlerweile so gut wie alle Landes-EVU ihre Angebote entwickelt. "Der Umsatzanteil des Contracting ist noch nicht gewaltig. Aber diese ganzen Servicegeschichten sind eine der wichtigsten Zukunftsstrategien im Energiebereich.
Wer da nicht hineingeht, schaut in ein paar Jahren ganz schön aus der Wäsche.", so Gerald Troindl, bei der BEST zuständig für Contracting. Voll auf Contracting setzt auch die Tiwag, bestätigt deren zuständiger Mitarbeiter Hannes Spielmann: "Wir entwickeln seit ungefähr einem Jahr Contractingmodelle. Seit einem halben Jahr bearbeiten wir den Markt intensiv.

Bei einem Umsatz von rund fünf bis zehn Millionen Schilling ist Contracting natürlich noch keine Cashcow. Aber der Weg stimmt. "Die Energie AG Oberösterreich wiederum hat mit der Oberösterreichischen Ferngas (OöFG) und den Stadtbetrieben Linz (SBL) eine gemeinsame Contractingtochter gegründet, die EnServ. Sie besteht seit Anfang 1999 und hat im ersten Betriebsjahr knapp 20 Millionen Schilling umgesetzt. Für die Betreuung von Grosskunden über drei Gigawattstunden Jahresverbrauch hat die Energie AG Oberösterreich ein Joint Venture mit der Salzburg AG für Energie, die BestElectric, die auch Contracting anbietet." Und auch im Süden des Bundesgebiets gehts: Für die steirische Landes-Energieholding EStAG contracten ihre Tochter Steirische Ferngas und ihre Planungsgesellschaft Plan.T, durchaus über die Landesgrenzen hinweg.

Josef Nestelberger von der Steirischen Ferngas: "Wir haben uns bei den Kommunalversorgungsunternehmen mehrerer Städte in Tschechien und der Slowakei eingekauft und sanieren deren Wärmeversorgungsnetze. Die sind happy damit, weil ihre Leitungen sind einigermassen marod, und Geld zum Herrichten haben sie natürlich keines."

Muffel im Ländle. Eifrig im Geschäft ist auch die EnergieAllianz, bestehend aus der niederösterreichischen EVN, der Wienstrom und dem Linzer Regionalversorger ESG. Grössere Projekte wickelt eher die gemeinsame Vertriebstochter e&s ab, für kleinere Angelegenheiten sind die Gesellschaften selber zuständig.

Wobei das "Kleinvieh" gelegentlich durchaus respektable Dimensionen hat: Die Energiecomfort, die für die Wiener Stadtwerke als Contractor auftritt, setzt jährlich rund 250 Millionen Schilling um und ist damit einer der Branchenführer in österreich. Auch die Kelag ist voll im Geschäft. Sie beschränke sich derzeit noch im Wesentlichen auf den Heizungsanlagenbereich, erzählt der zuständige Experte Günter Zweiner. "Wir sind aber dabei, Angebote zu entwickeln, die komplette Gebäudesanierungen enthalten."

Auch über Facilitymanagement bis zur Gebäudereinigung werde nachgedacht, "aber das machen wir nur mit geeigneten Partnern - eigene Kapazitäten aufzubauen rentiert sich nicht". Einziger Contractingmuffel unter den Landes-EVU ist (noch) die Vorarlberger Kraftwerke AG (VKW). Der Markt sei "marginal", so der zuständige Experte Helmut Schneider. Die VKW sehe Contracting daher nicht als zusätzliche Vertriebsschiene und denke nicht an den Aufbau diesbezüglicher Kapazitäten.

Biblische Zeiten. Angeboten werden prinzipiell zwei Formen: Anlagencontracting sowie Einsparcontracting Bei Ersterem errichtet der Contractor für seinen Kunden eine neue Energieversorgungsanlage. Der Kunde zahlt diese via Energiekosten über einen bestimmten Zeitraum zurück.

Beim Einsparcontracting werden bestehende bereits im Eigentum des Kunden befindliche Anlagen modernisiert und so die Energiekosten gesenkt. Der Kunde bezahlt über die Laufzeit weiter den bisherigen Energiepreis und zahlt damit die modernisierte Anlage ab. Eine Spezialform des Einsparcontracting ist das Performancecontracting, mittels dessen Massnahmen zur thermischen Gebäudesanierung finanziert werden. Der Knackpunkt für die Energieversorger liegt bei den geradezu biblischen Vertragslaufzeiten.

Geht es bei Strom- und Gaslieferungen um rund zwei bis drei Jahre, läuft beim Contracting unter fünf bis sieben Jahren üblicherweise nichts. Bei Grossprojekten sind auch 15 Jahre und mehr drin. So lange ist der Kunde an den Contractor und das dahinter stehenden Energieversorgungsunternehmen gefesselt. Friedrich Eibenberger von der ESG bringt es auf den Punkt: "Contracting ist eine reine Zusatzleistung. Das kriegt nur, wer bei uns auch die Energie kauft."

Contracting kriegt nur, wer Energie kauft. Das hat in Zeiten der Liberalisierung durchaus strategische Bedeutung. Ronald Scheucher, Energieexperte bei Simon Kucher & Partner, erläutert: "Die meisten österreichischen Energieversorger haben keine internationale Perspektive. Also müssen sie schauen, wie sie in ihrem regionalen Bereich überleben."

Contracting sei eine attraktive Möglichkeit, Kunden längerfristig zu halten. Das widerspreche dem freien Markt nicht: "Freie Märkte lassen vieles zu. Wenn ich es schaffe, den Kunden langfristig an mich zu binden, habe ich einfach gut gearbeitet." Auch Georg Reitter, Contractingexperte der EVN, sieht das pragmatisch: "Wenn ein Contractor investiert, muss er sein Geld irgendwie wieder hereinbekommen.

Das geht normalerweise nur über längere Bindungen." Angst vor ausländischen Anbietern sei gerade im Contractingbereich übrigens verfehlt: "Contracting ist eine Frage der Dienstleistung. Wenn wer Probleme mit seiner Anlage hat und der Contractor ist Hunderte Kilometer entfernt, ist das nicht notwendigerweise ein Vorteil."

Dass die EVU mittels Contractingverträgen möglichen Preisnachlässen im Zuge der Liberalisierung vorbeugen möchten, will übrigens niemand bestätigen. Von der BEST über Energie-Allianz bis zu EStAG, Kelag, Tiwag und Salzburg AG wird einhellig auf einschlägige Preisbindungen verwiesen.

Kurt Weinacht, Geschäftsführer der EnServ, der Contractingtochter von EnergieAG Oberösterreich, OöFG und SBL: "Unser Arbeitspreis ist zu 80 Prozent am Marktpreis des verwendeten Brennstoffs indiziert. Auch für den Fall allzu grosser Schwankungen gibt es Vorkehrungen. Da setzen wir uns mit dem Kunden zusammen und überlegen, was wir tun können - zum Beispiel auf einen anderen Brennstoff umsteigen."

Sie wollen mit Martin Fuchs vom deutschen Energiegiganten E.On über die Perspektiven ihrer ETSO-Mitgliedschaft beraten. Fuchs wurde kürzlich zur Kontaktperson für die CENTREL-Staaten innerhalb der ETSO bestellt. Nach derzeitigem Stand können nur Netzbetreiber aus EU-Mitgliedsländern Vollmitglieder der ETSO werden, für andere Netzbetreiber ist nur die assoziierte Mitgliedschaft möglich.

Deutlich konkretere Beitrittsperspektiven gibt es für die CENTREL-Mitglieder in Bezug auf den mitteleuropäischen Netzbetreiberverband UCTE: Im kommenden Mai hält dieser in Lissabon sein Jahrestreffen ab. Ein Jubiläum übrigens, denn die Vorgängerorganisation der UCTE wurde heuer vor 50 Jahren gegründet. Im Rahmen dieses Treffens werden die CENTREL-Mitglieder der UCTE als Vollmitglieder beitreten. Das könnte auch die weitere Vorgangsweise in Sachen ETSO-Mitgliedschaft erleichtern, heißt es von der CENTREL.

Bisher wechselte die Präsidentschaft alle zwei Jahre nach einem Rotationsprinzip. Jetzt soll der Präsident für eine längere Zeit gewählt werden. Außerdem wird ein permanentes Sekretariat eingerichtet. "Wir brauchen einfach eine gewisse Kontinuität", so der zuständige UCTE-Projektleiter Olivier Feix.

Im Herbst werde die Kandidatenliste stehen, bis Jahresende die UCTE ihren neuen Präsidenten haben. Bis dahin führt der derzeitige Präsident Jürgen Stotz die Geschäfte. Gewählt werden sollen übrigens auch der Vizepräsident, der Präsident des Exekutivkomitees und der Sekretär. Auch ein besonders heikler Punkt steht im Mai auf dem Programm: Die geplante Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips. Bis jetzt konnte jedes Mitglied eine ihm nicht genehme Entscheidung verhindern. Doch die geplanten änderungen sind keine gmahte Wiesn. Damit sie in Kraft treten können, ist ein Beschluss der Gründungsmitglieder erforderlich. Erraten: ein einstimmiger.

Es wird eifrig gearbeitet am Umweltzeichen, das in Zukunft grünen Strom österreichweit als Markenprodukt kennzeichnen soll. Dieses ökologische Markenzeichen wird derzeit vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Umweltministeriums ausgearbeitet.

"Unsere Vorstellung ist, dass nur ein Unternehmen, das mehrere verschiedene alternative Energieformen im Angebot hat, ein Umweltzeichen bekommen kann", so Hannes Spitalsky, Geschäftsführer des VKI.

Eine erste Gesprächsrunde über mögliche Kriterien sei "durchaus positiv und konstruktiv" verlaufen. Schon ab März könnte das Gütesiegel fertig sein und bald darauf erstmals verliehen werden, so der Wunsch von Umweltminister Wilhelm Molterer.

Neuer Auftrag für die größten atomgetriebenen Unterseeschiffe der Welt, die russischen Typhoons: Sie könnten als öltanker das Nordpolarmeer befahren, heißt es aus dem russischen Verteidigungsministerium. Weil sie unter dem Packeis navigieren und angeblich bis zu drei Meter dickes Eis durchbrechen können, seien sie das ganze Jahr über einsetzbar. Die Transportkapazität sei allerdings ziemlich bescheiden: Russischen Angaben zufolge verdrängen die 172 Meter langen Typhoons getaucht 48.000 Tonnen Wasser, westlichen Einschätzungen zufolge lediglich 26.000 Tonnen. Insgesamt wurden in den 1980er-Jahren sechs Schiffe gebaut, drei befinden sich derzeit offiziell noch im Dienst. An Waffen tragen die Typhoons 20 Langstreckenatomraketen mit je acht Sprengköpfen, Antischiffsraketen und Torpedos.

Ihr Zustand wird in Expertenkreisen als schlecht beschrieben. Allerdings müssten sie ohnehin umgebaut werden, bevor sie ihren Dienst als Tanker aufnehmen könnten. Da ginge die Grundüberholung gleich in einem.

Einer breiten öffentlichkeit bekannt wurden die Typhoons durch den Film "Jagd auf Roter Oktober" nach dem gleichnamigen Roman von Tom Clancy. In dem Streifen brachte Sean Connery als abtrünniger sowjetischer U-Schiff-Kommandant Marko Ramius einen Typhoon in die Hand der US-Navy.

Nun ist es soweit: Wien darf in Holz bauen. Die lang diskutierte Novelle zur Wiener Bauordnung, die die Errichtung von drei Voll- und einem Dachgeschoß in Holzkonstruktion bei gleichzeitiger massiver Ausführung des Sockelgeschoßes erlaubt, gilt. Bei der Umsetzung in die Praxis herrscht Nachholbedarf, der durch ein einjähriges Forschungsprogramm, das vom Technologieministerium im Rahmen des Programms "Haus der Zukunft" initiiert wurde, ausgeglichen werden soll. Alles, was Rang und Namen hat im Holzbaubereich, war daran beteiligt, bautechnische Holzbau-Varianten zu erforschen. Am 12. Februar wird im Rahmen eines öffentlichen Abschluss-Workshops an der Technischen Universität Wien Resumee über das Forschungsprojekt gezogen. Von ohren Erfahrungen berichten werden unter anderem Wolfgang Winter, Professor für Holzingenieurbau an der TU, Ferdinand Schmid, pensionierter Leiter der MA 35-Brandschutz, und Herbert Ludl, Chef der gemeinnützigen Sozialbau AG.
Kennen Sie das Wort des Jahres 1998? Nein? Sie werden sich doch noch an Viagra erinnern, oder an Rot-Grün. Im vergangenen Jahr war es - ganz klar - Millennium und Y2K. Welcher Begriff heuer gute Chancen hat? Green Card ist ein guter Kandidat, Schwarz-Blau nicht zu vergessen, und mehr als nur Außenseiter-Chancen hat wohl WAP, das Handy-Internet. Man redet von WAPlern, es wird geWAPelt, mit einem oder Doppel-P, WAP ist einer der am meisten verwendeten Begriffe in den Medien. Wer "in" sein will, muss ein WAPler sein. Fast könnte man meinen, es gibt im Mobilfunk nichts anderes als das Wireless Application Protocol, das aus jedem Mobiltelefon einen Surf-Terminal macht. Surfen auf einem Binnensee, denn in die Weite des WorldWideWeb kann man mit einem WAP-Handy nicht vorstoßen, doch das Angebot an Seiten wird täglich, ja fast stündlich erweitert. Fast könnte man meinen, der Mobilfunk ist eine olympische Disziplin geworden, denn die Netzbetreiber und Content-Provider versuchen sich auch in der Attraktivität ihrer Angebote zu übertreffen. Schlagzeilen, Sportnachrichten, Wetter oder Lottozahlen - das kann jeder. Interessant werden die Angebote im Detail.

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