Das dritte Jahr mit dem Thema Nummer eins bricht an. Grund genug, einen vergleichenden Blick auf drei Jahre Krisenkommunikation zum Thema Corona zu werfen. Eine Rückschau von Rainer Sigl.
Allgemeine Regeln
2020: Verlassen Sie Ihre Wohnung nur im äußersten Notfall! Die nächsten zwei Wochen sind entscheidend! Bald wird jeder jemanden kennen, der an Corona gestorben ist!
2021: Dreimal wöchentlich testen, tragen Sie beim Weg zur Arbeit eine Maske und lassen Sie sich unbedingt impfen. Sobald es möglich ist. Bei Gelegenheit. Mit Astra. Oder mit Pfizer. Oder mit Sputnik? Egal! Oder auch nicht, weil eigentlich ist die Pandemie eh schon zu Ende. Zumindest solange Wahlkampf ist.
2022: Omikron rauscht sowieso durch, also ist eh schon alles wurscht. Schi Heil und prost! Am besten, die Kinder infizieren sich alle so rasch wie möglich, damit im Sommersemester endlich Ruhe ist. Matura geht auch aus der Intensivstation. YOLO!
Was tun, wenn ich Kontakt zu Infizierten hatte?
2020: Zwei Wochen absolute Quarantäne, bei Kontakt zu Mitbewohner*innen werden Verwaltungsstrafen und zusätzliche Absonderungsbescheide erteilt. Am besten, Sie rufen vorsorglich schon 72 Stunden vor Symptombeginn 1450 an, um mögliche Erkrankungen anzumelden. Sichtkontakt in Bundesgärten gilt bereits als Hochrisiko-Exposition.
2021: Geimpfte mit Minimalabstand zu K1 sind K2, außer wenn sie drei Wochen nach Symptombeginn per PCR-Test als K1 identfiziert wurden, dann tritt Abstandsregel mit 3G in Kraft (Niederösterreich und Burgenland), außer September (Vorarlberg, Tirol, Bezirk Ried/Innkreis und Schruns-Tschagguns, So–Fr 9–22 Uhr). Maskenpflicht (FFP2 Wien/Burgenland/Kärnten) im Freibad ab zwölf Jahren (ab 16 Jahren Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg).
2022: Kontakt, was heißt schon Kontakt, hat Ihnen ein Intensivpatient direkt ins Auge geschnäuzt? Nein? Dann passt’s scho irgendwie wahrscheinlich. Bleiben S’ halt ein bissi im Heimatbundesland, außer, um von Ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen! Aber: Keine Tennisturniere!
Was tun, wenn ich selbst erkranke?
2020: Ruhe bewahren, Selbstisolation, behördliche Meldung, Krankenhauskoffer packen, letzte Dinge regeln. Im Idealfall: Räumlichkeiten in gemeinsamen Wohnungen trennen, in absteigender Reihenfolge: Stahlbeton/Ziegel/Ytong/Trockenbau.
2021: Erkrankte Familienmitglieder verwenden eigene Handtücher, mit Erlaubnis des Arbeitgebers darf in hochinfektiösen Fällen Homeoffice beantragt werden. Natürlich will niemand einen dritten Lockdown, deshalb schauen wir diesmal wirklich genau. Nicht so wie damals beim vierten Lockdown, aber immerhin haben wir jetzt, beim fünften Lockdown, schon die nötige Routine, solange nix ansteckender wird. Was? Ach, verdammt!
2022: Das bisserl Omikron, das bisserl Long Covid – husch, zurück an die Arbeit! Und spätestens beim Hauptkehrtermin 2023 wird Ihr Impfstatus von der GIS gecheckt, falls Sie zufällig gerade zu Hause sind. Krank, na und? Endlich – hust: Normalität.