Wenn Gerichtsurteile gegen Satiriker ergehen, sind dem beißenden Spott legale Grenzen gesetzt – es war aber auch höchste Zeit.
Endlich hat’s einen erwischt: Florian Scheuba, seines Zeichens Kabarettist und Satiriker unter anderem beim Standard, hat die längste Zeit ungestraft gegen alles und alle randaliert, die nicht in sein altgymnasiastisch linkslinkes Gutmenschen-Bobo-Weltbild gepasst haben. Weil er unverschämterweise in einer Satire einem ranghohen Polizisten in Sachen Korruptionsermittlungen »Arbeitsverweigerung« unterstellt hat, wurde er jüngst vor einem Wiener Gericht zu 7.000 Euro Strafe verurteilt. Die Begründung: Es sei nicht zweifelsfrei gesichert, dass das Publikum den Text als Satire erkennen hätte können.
Das Gericht benennt eine Tatsache, die der g’lernte Österreicher seit jeher instinktiv erfasst hat: Hier in diesem unserem schönen Land sind Satire und Realität schon längst nicht mehr zweifelsfrei unterscheidbar. Wer diese Wahrheit einmal in sein tägliches Dasein integriert hat, wird die Zumutungen der Existenz, die Österreich, sein politisches und sonstiges Personal für einen so bereithalten, nicht mehr mit der zugegeben auch landestypischen Grantigkeit, sondern mit jenem schwarzen Humor zu würdigen wissen, der nicht umsonst auch hier wurzelt. Weil: Wenn man das alles hier ernst nehmen müsste, wär’s noch schlimmer.
Wäre Deix noch am Leben
Trotzdem, oder vielmehr: deshalb ist, wie das Gericht so richtig richtete, eine eindeutige Markierung etwaiger »lustig« gemeinter Texte absolut notwendig. Also, im konkreten Fall: Wer einem ranghohen Polizeibeamten ein entspanntes Verhältnis zu seinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen in Sachen erbarmungsloses Nachforschen gerade bei politischen Würdenträgern anwuchtelt, sollte dem Ganzen zur Sicherheit ein gut vernehmbares »SCHERZERL!!« nachbrüllen.
Dem Witzeln über etwaige originelle und erstaunlicherweise lukrative Immobiliendeals politischer Funktionäre möge man künftig ein »Aber im Ernst, war nur ein Schmäh, das passt sicher voll!« folgen lassen. Und etwaige liebevoll gemeinte Spitznamen wie »Oberwurmbannführer« für politische Persönlichkeiten sollten stets von Disclaimern begleitet werden, dass es den genannten Titel in echt gar nicht gibt.
Von der Verwendung der im Internet gebräuchlichen Markierungen »LOL«, »LMAO« oder »ROFL« wird übrigens abgeraten; gerade ältere Mitmenschen könnten in Unkenntnis dieser Akronyme verwirrt sein, ob statt beißenden Humors nicht doch ein nüchternes Tatsachensubstrat vorliegt. Wäre Manfred Deix noch am Leben, wäre ob des Realismus seiner Porträts hier durchaus auch der Gesetzgeber gefordert, Klarheit der Schöpfungsabsicht einzumahnen.
Nix für ungut
Das olle Tucholsky-Zitat »Satire darf alles« ist das eine, hierzulande gilt aber zweifelsohne viel mehr ein anderes Bonmot des Volksmunds: Net deppert reden! Etwas situationsspezifischer für den Umgang mit der freundlichen Exekutive ausgedrückt: Gusch auf da Heh. Und das, liebe Leserinnen und Leser, meine ich völlig ernst. Oder Moment, mein Anwalt sagt mir gerade: War nur Spaß. Nix für ungut. Zwinker zwinker.