Mittwoch, Juli 17, 2024

''Es geht nicht um die Zweckbindung an sich, sondern darum, dass dort gefördert werden soll, wo es Bedarf gibt'', betont Andreas Pfeiler.Gastkommentar von Dr. Andreas Pfeiler. Der geförderte Wohnbau ist eine zentrale Säule der heimischen Bauwirtschaft und ein Garant für den Erhalt des sozialen Friedens in Österreich. Die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung, wie von WKÖ-Präsident Christoph Leitl und Bundesminister Reinhold Mitterlehner angedacht, wäre deshalb absolut begrüßenswert. Noch wichtiger ist aber, dass dort gefördert wird, wo ein tatsächlicher Bedarf besteht.

Der Fachverband der Stein und keramischen Industrie begrüßt den Konsolidierungskurs der Bundesregierung, wenngleich nachhaltige Budgetsanierung nur durch neues Wachstum möglich ist. Während die Kosten­evaluierung großer Infrastrukturprojekte sinnvoll erscheint und das Wachstum nicht bremsen sollte, stehen wir der Halbierung der Bausparprämie kritisch gegenüber, hat diese doch unmittelbare Auswirkung auf die Bauleistungen im Wohnbau.
Das Arbeitsforum der österreichischen Bausparkassen beziffert die Einlagenhöhe mit rund 19,3 Milliarden Euro. Demgegenüber stehen Ausleihungen in der Höhe von 18,7 Milliarden Euro. Schafft man nun Anreize für Bausparverträge ab, wirkt sich dies in weiterer Folge auf die Einlagenhöhe und damit auf die Höhe der möglichen Ausleihungen aus. Eine wesentliche Stütze im Gesamtkonzept der österreichischen Wohnfinanzierung wird dadurch geschwächt.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Fachverband Steine-Keramik die jüngsten Vorstöße von WKÖ-Präsident Christoph Leitl und Bundesminister Reinhold Mitterlehner hinsichtlich der Wiedereinführung einer Zweckwidmung der Wohnbauförderung. Mitterlehner überlegt, beim nächsten Finanzausgleich die Frage einer erneuten Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel in die Verhandlungen einzubringen. Kritisch wird die Frage der Zweckbindung von manchen Ländern, aber auch von Finanzministerin Maria Fekter beurteilt.

Dort fördern, wo es Bedarf gibt

Tatsächlich kommen die Länder bislang ihrer Verpflichtung zum zweckentsprechenden Einsatz der Bundesmittel freiwillig nach; eine Umfrage des Bau & Immobilien Reports bei den Ländern hat jedoch gezeigt, dass sich manche Länder bei der Mittelverwendung nicht in die Karten schauen lassen. Das beweist, dass das Wohnbauförderungsvolumen jederzeit gekürzt werden kann. Wichtig ist aus Sicht der Stein und keramischen Industrie, dass nicht die Zweckbindung selbst im Vordergrund steht, sondern dass dort gefördert werden soll, wo es Bedarf gibt. Hier bleibt es einem von Minister Mitterlehner angesprochenen politischen Konsens vorbehalten, die besten Lösungen zu finden. Die Möglichkeiten reichen von einer verpflichtenden Zweckbindung der Bundesmittel über eine jährliche Evaluierung der Zuschusshöhe durch Rückmeldungen der Länder (Vorschlag Tirol) bis zu einer Selbstverpflichtung der Länder aufgrund regelmäßiger Bevölkerungs- bzw. Wohnungsbedarfsprognosen.

Daraus ergeben sich drei Kernpunkte des Fachverbands Steine-Keramik zur Sicherung der österreichischen Wohnbaufinanzierung:
1. Bekenntnis zur Wohnbauförderung über den laufenden Finanzausgleich hinaus;
2. Sicherstellung eines bedarfsgerechten Wohnungsneubaus, wobei Zweckbindung der Bundesmittel ein adäquates, aber nicht das einzige Mittel darstellt;
3. Halbierung der Bausparprämie zurücknehmen, sobald es die Konsolidierung des Staatshaushalts zulässt.

> Dr. Andreas Pfeiler ist Geschäftsführer des Fachverbandes Steine-Keramik

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