Freitag, November 22, 2024
Wo bleibt das Verständnis für das Unternehmertum?

Die CO2-Bepreisung von Energieträgern ist mit zahlreichen Hürden und Unsicherheiten gestartet. Die aktuellen Rahmenbedingungen sind für bürokratische Pannen aber denkbar ungünstig. Ein Kommenatr von Dr. Andreas Pfeiler, Geschäftsführer des Fachverbands Steine-Keramik.

Wenn die Umsetzung einer Maßnahme in Österreich einen Preis für den holprigsten Start bekommen müsste, wäre das ohne Zweifel die Einführung der nationalen CO2-Bepreisung von Energieträgern, das sogenannte »Nationales Emissionszertifikate-Gesetz 2022 (NEHG)«. Besteuert wird der CO2-Gehalt von Treib- und Brennstoffen wie Benzin, Diesel, Kerosin, Erdgas oder auch Heizöl. Die Tonne CO2 kostet daher seit Oktober 2022 EUR 30,-, zum Jahreswechsel 2023 stieg der Preis auf EUR 32,5. Von der Besteuerung ausgenommen ist jenes CO2, das bereits im Europäischen Emissionshandel (ETS) bezahlt wird sowie Sonderfälle - wenn beispielsweise aufgrund von Carbon-Leakage-Kriterien oder Härtefallregeln besondere Belastungen nachweisbar sind.

Millionen vorfinanziert

Gestartet wurde statt im Jänner 2022 mit einer kurzfristigen Verschiebung von zuerst sechs, dann insgesamt neun Monaten, bis Oktober 2022. Und das, obwohl viele Details noch nicht beschlossen bzw. das Online-System NEIS in vielen Bereichen noch nicht fertig programmiert war. Besonders brisant war die Tatsache, dass die Bepreisung in Kraft getreten ist, aber die vorgesehenen Ausnahmen noch nicht von der Europäischen Kommission beihilfenrechtlich genehmigt worden waren. Das war der Fall für die Befreiung von ETS-Anlagen.

In der energieintensiven Industrie wie jene in der Stein- und keramischen mussten Millionenbeträge liquide gemacht werden.

Es lag auf der Hand, dass eine Doppelbesteuerung auf EU-Ebene ein »no-go« sind, dennoch ging man den längeren Weg über Brüssel. Die Konsequenz daraus war, dass die Betriebe CO2-Abgaben vorfinanzieren mussten, vor denen sie eigentlich geschützt werden sollten. In der energieintensiven Industrie wie jene in der Stein- und keramischen handelt es sich um Millionenbeträge, die liquide gemacht werden mussten.

Diese fehlende Genehmigung durch die EU konnte zwar recht schnell im Laufe des Herbstes eingeholt werden und die Ausnahme für ETS-Betriebe trat in Kraft. Aber dennoch fehlen bis heute ein Leitfaden oder Richtlinien, wie mit der Abwicklung zu verfahren ist. Falscheingaben sind daher nicht selten, was wiederum zu einer Ablehnung des Antrags führt und die Unternehmen weiter zur finanziellen Vorfinanzierung verpflichtet.

Schlechte Zeit für Pannen

Jenen Unternehmen, die nun bereits große Beträge seit Herbst vorfinanzieren und nun am völlig intransparenten Rückerstattungsprozedere scheitern, fehlt mittlerweile jede Geduld. In einer Zeit blühender Konjunktur lässt sich eine derartige Häufung von Pannen wegstecken. Die jetzige Zeit dafür ist aber denkbar ungünstig. Es ist höchst an der Zeit, Transparenz zu schaffen. Nicht in zwei Wochen, sondern gestern!

(Bilder: FV Steine-Keramik/Lukas Lorenz, iStock)

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