Safferthal war eines der Mitglieder der Kommission, die die Novelle beschlossen hat. Holz sei im Wohnbau widersinnig, meint er: "Ein Wohnhaus braucht einen Lift und ein Stiegenhaus. Und die müssen nun einmal aus Beton sein!" Außerdem würde in Wien ein Markt für Zimmereibetriebe aus den Bundesländern produziert. "Die Baufirmen werden aber keine messbaren Umsatzrückgange haben", ist sich der Baumeister sicher.
Frohlocken kann die Bauinnung hingegen wegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der eine Lücke in der Bauordnung entdeckt hat und Einspruch gegen das "vereinfachte Bauverfahren" eingelegt hat. Ihm sind die Anrainerrechte bei der Benützungsbewilligung nicht ausreichend geschützt, außerdem gehen ihm die Prüfmöglichkeit der Ziviltechniker zu weit, so dass die Behörde nicht mehr nachvollziehen kann, was als Grundlage einer Benützungsbewilligung geprüft wurde. Dass der VfGH auch bestätigt habe, dass die Baumeister gegenüber den Ziviltechnikern diskriminiert seien, weil sie kein Prüfrecht haben, wie die Innung behauptet, sieht Christoph Tanzer, Rechtsexperte der Wiener Ingenieurkammer, nicht. "In den 30 Seiten, die das Urteil des VfGH hat, liest man davon kein Wort", so Tanzer.