Konkret heißt es, für die Umbauarbeiten im Zuge der Neuorganisation der MA 37 (Baupolizei) seien Baubestimmungen umgangen worden. Richter betont, dass baurechtlich alles in Ordnung sei. Für die Dienststelle in Ottakring sei zwar ein Planwechsel während der Bauführung notwendig geworden, es gebe aber für alles Baugenehmigungen. "Es gibt keinen Personalabbau, die Beamten werden lediglich von den bisher 15 Außenstellen auf vier größere zusammengefasst, um so bürgernäher sein zu können", meint der Chef der Baupolizei zu ängsten vor Arbeitsplatzverlust.
Angst hat man in der MA 37 aber auch vor der nächsten Novellierung der Wiener Bauordnung. "Es steht zu befürchten", so Richter, dass der Verfassungsgerichtshof die Behörde verpflichten werde, noch heuer den1996 eingeführten § 70a (vereinfachtes Bauverfahren) zu verbessern. Der VfGH sieht die Rechte der Anrainer im Bauverfahren nicht ausreichend gewährleistet, außerdem ist ihm die Tatsache ein Dorn im Auge, dass Ziviltechniker in eigener Sache Gutachten abgeben können. Was die Wiener Bauinnung freut: "Ziviltechniker können und dürfen nicht anstelle von Behörden entscheiden", sieht sich Innungsmeister Hans-Herbert Grüner in seiner Linie bestätigt.