Mittwoch, Dezember 04, 2024
Die Bundesvergabekontrollkommission spricht von einem Meteoriteneinschlag ins Vergaberecht. Die ohnehin schon überlastete Behörde sieht eine Flut von Rechtsstreitigkeiten auf sich zukommen. Denn der Schwellenwert sieht derzeit kostengünstigen Rechtsschutz für Bauaufträge in der Höhe von über fünf Millionen Euro vor. Sollte diese Schwelle fallen, würden sämtliche Aufträge denselben Rechtsschutz genießen.

Losgetreten wurde die Lawine vom Anwalt Rainer Kurbos, der für seine Mandanten Rechtsschutz erwirken wollte. »Kurbos eilt der Ruf voraus, in heiklen Fällen bis zum äußersten zu gehen«, so Franz Pachner, zuständig für Information über öffentliche Aufträge im Wirtschaftsministerium. Er habe vor allem bei Projekten im Siedlungswasserbau Einspruch erhoben, erzählt Pachner: »Das waren 40- bis 50-Millionen-Aufträge, bei denen die von ihm vertretenen Firmen nicht Bestbieter wurden.«

Pachner rechnet mit weit reichenden Konsequenzen: Einerseits werde es aufgrund der zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten vor der Vergabekontrollkommission zu einer Kostenpflicht kommen. Andererseits ist zu erwarten, dass auch die Schwellenwerte in den Ländern fallen werden. »Die Chancen für eine Harmonisierung waren nie so gut wie jetzt«, so Pachner.

über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofes, den Schwellenwert wegen Gleichheitswidrigkeit abzuschaffen, besteht kaum Zweifel. »Der Ausgang des Prüfverfahrens ist vorhersehbar«, bestätigt Alexander Latzenhofer von der Vergabekontrollbehörde des Bundes. Denn die Fassung aus dem Jahre 1993 hat der Verfassungsgerichtshof bereits aufgehoben. Nun wird auch das Bundesvergabegesetz aus dem Jahre 1997 geprüft. Zu einer Entscheidung wird es vermutlich im Juni dieses Jahres kommen.

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