Mehr als 50.000 Menschen in Österreich können jährlich aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben und beantragen vor Erreichen des regulären Pensionsantrittsalters ihre Pension. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann das finanzielle Risiko abfedern.
Der Generali Zukunftsstudie 2023 zufolge sind für 62 Prozent der Menschen in Österreich eine gute körperliche Gesundheit und für 38 Prozent eine gute mentale Gesundheit die wichtigsten Aspekte für eine zufriedene Zukunft. Gerade diese Faktoren spielen eine große Rolle bei den Ursachen von Berufsunfähigkeit. Es sind nicht so sehr Unfälle, als vielmehr Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Psychische Erkrankungen liegen mit 44,3 Prozent an erster Stelle, gefolgt von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (16,6 %), sowie Krankheiten des Kreislaufsystems (9,5 %) und Erkrankungen des Nervensystems (8,2 %). Unfälle sind nur zu zwei Prozent die Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Mehr als 50.000 Menschen sind in Österreich pro Jahr davon betroffen. Doch nur weniger als ein Drittel erfüllt die strengen Voraussetzungen für eine staatliche Pension.
Generali bietet mit der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung ein Produkt an, das dieses Risiko kostengünstig absichert. Durch die Einteilung in zwölf statt bisher sieben Berufsgruppen werden die Tarife individueller als bisher auf die Kund*innen zugeschnitten. Ein Großteil der Berufe wird jetzt zudem günstiger abgesichert. „Für viele Österreicher*innen ist die Absicherung des Zuhauses und des Autos selbstverständlich, auf die eigene Arbeitskraft wird jedoch oft vergessen. Das Risiko, den Beruf nicht mehr ausüben und damit für den Lebensunterhalt nicht mehr aufkommen zu können, wird hierzulande stark unterschätzt“, erklärt Martin Sturzlbaum, Chief Insurance Officer der Generali.
Neben einer langfristigen Absicherung bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung Zusatz-Services wie die Auszahlung von sechs Monatspensionen für Selbständige und Betriebsinhaber*innen, wenn ein Betrieb aufgrund von Krankheit neu organisiert werden muss, sowie eine zinslose Beitragsstundung bei Einreichung einer Berufsunfähigkeit.