Samstag, Dezember 21, 2024

Die hohen Energiekosten sind derzeit das Thema Nr. 1. Wer jetzt in die Dämmung und Sanierung des Hauses investiert, profitiert doppelt: Das Heizen wird billiger und für die Sanierungsmaßnahmen gibt’s vom Staat Geld zurück. 

Aufgrund des großen Erfolgs in den Vorjahren wurde der Sanierungsscheck für die Jahre 2023/24 neu aufgelegt und erweitert. Für die Sanierungsoffensive und die dazugehörige Heizungstausch-Aktion »Raus aus Öl und Gas« stehen insgesamt 940 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderbedingungen haben sich wesentlich verbessert: So beträgt die mögliche Förderhöhe beim Ein- und Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus je nach Sanierungsart zwischen 3.000 und 14.000 Euro (früher 2.000 bis 6.000 Euro). Die Unterstützung darf nunmehr maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten ausmachen (früher 30 %).

Diese förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Ausgaben für das Material sowie für Planung und Montage zusammen. Für alle Arbeiten müssen Rechnungen von befugten Professionist*innen vorgelegt werden. Bei der umfassenden Sanierung eines mehrgeschoßigen Wohnbaus beträgt die Förderung bis zu 100 Euro/m² Wohnnutzfläche. Werden nur die Fenster getauscht, beträgt die Förderung bis zu 3.000 Euro. Betrieben werden bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30 Prozent der Kosten ersetzt. Bei der thermischen Sanierung von Bauteilen wird die Förderung anhand der Größe bestimmt. Eine Kombination von mehreren Einzelmaßnahmen, welche zu einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion führen, kann möglicherweise auch als umfassende Sanierung beantragt werden. 

Dämmen und begrünen

Wird Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, gibt es einen Zuschlag. Der Klima- und Energiefonds fördert zusätzlich maximal zehn Prozent der Planungskosten – darunter fallen beispielsweise der Energieausweis, Kosten für die Bauaufsicht sowie Baustellengemeinkosten. Im mehrgeschoßigen Wohnbau werden in Kombination mit einer thermischen Sanierung auch Fassaden- und Dachbegrünungen gefördert.

Pro Standort ist nur ein Antrag zulässig. Die Bundesförderung kann aber mit einer Landesförderung kombiniert werden. Die Antragsteller können die Ausgaben für die thermische Sanierung zudem in ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe absetzen. Eine Volldeklaration nach klimaaktiv-Gebäudestandard ist nicht notwendig, allerdings darf ein bestimmter Heizwärmebedarf nicht überschritten werden. Die Förderung kann auch für denkmalgeschützte Gebäude beantragt werden. 

Klimaaktiv sanieren

Bauen und Sanieren nach den klimaaktiv-Kriterien steht für Energieeffizienz, ökologische Qualität, Komfort und Ausführungsqualität. 2020 erfolgte eine Schärfung und teilweise Neuausrichtung der klimaaktiv-Standards bezüglich CO2-Neutralität und Klimawandel. So kommt beispielsweise dem ökologisch optimierten Lebenszyklus und der Gesamtenergieeffizienz größere Bedeutung zu. Der Einsatz fossiler Energieträger wird grundsätzlich ausgeschlossen, auch an die Umweltverträglichkeit der verwendeten Baustoffe und Produkte werden höhere Anforderungen gestellt.

Das Bewertungssystem wurde erweitert und umstrukturiert. Die Punkte werden in vier Kategorien vergeben – Standort (max. 150 Punkte), Energie und Versorgung (max. 550 Punkte), Baustoffe und Konstruktion (max. 150 Punkte) sowie Komfort und Gesundheit (max. 150 Punkte).

Raus aus Öl und Gas

In Österreich sind noch rund 600.000 Heizkessel in Betrieb, die zwischen 15 und 30 Jahre alt sind. Eine Optimierung oder der Umstieg auf erneuerbare Wärme kann die Heizkosten und CO2-Emissionen deutlich reduzieren – und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Die Förderungsaktion »Raus aus Öl und Gas« soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.

Anträge können von (Mit-)Eigentümer*innen bzw. deren bevollmächtigten Vertretung (z. B. Hausverwaltung) sowie von Mieter*innen gestellt werden. Die Förderung gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, mehrgeschoßige Gebäude oder Reihenhausanlagen. Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieter*innen und Eigentümer*innen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

Die maximale Förderhöhe wurde von 6.000 Euro auf 14.000 Euro erhöht. Statt 30 % werden nun bis zu 50 % der Sanierungskosten gefördert.  

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems – also Öl, Gas, Kohle- oder Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen – durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. In erster Linie wird der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme unterstützt. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Für Privatpersonen beträgt die Förderung bis zu 7.500 Euro. Wird im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet, kann zusätzlich der Solarbonus von maximal 1.500 Euro beantragt werden. Wird ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht, gibt es den »Raus aus Gas«-Bonus.

Auch Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen werden bei der Umstellung auf umweltfreundliche Wärmeerzeuger unterstützt. Die Förderungen betreffen Holzheizungen, Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse mit jeweils weniger als 100 Kilowatt thermischer Leistung. Die Anträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatz anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer »De-minimis«-Beihilfe vergeben.

Für den Tausch von Öl- und Gasheizungen hat die Bundesregierung 550 Millionen Euro budgetiert. »Mit unserer verbesserten ›Raus aus Gas‹-Förderung schaffen wir zusätzlich die Möglichkeiten, jetzt auf klimafreundliche Heizungsalternativen umzusteigen, auch im mehrgeschossigen Wohnbau«, unterstreicht Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die günstigen Voraussetzungen: »Die Gebäudesanierung und der Umstieg auf eine saubere Heizung sind damit einfach und attraktiv wie nie zuvor.«


Tipp: Die Orientierung im Förderungs - und Finanzierungsdschungel fällt schwer? Hilfe naht: Im Sonderteil zur Sanierungsfinanzierung haben wir eine Übersicht zu den Fördermodellen für Private, Betriebe, Einfamilien und Mehrgeschosswohnungen erstellt. Diese können Sie - zusammen mit weiteren interessanten Informationen - hier abrufen: Thermische Sanierung - Sonderteil

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