Seit Anfang des Jahres werden in Österreich nun auch E-Rezepte vergeben - und scheinen gut angenommen zu werden. „Das E-Rezept ist der nächste Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems“, meint auch Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger.
Titelbild: Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. (Credit: Dachverband der Sozialversicherungsträger/ Stefan Csaky)
Das E-Rezept wurde in einem Pilotprojekt in Kärnten im Sommer 2021 getestet und danach sukzessive in Österreich ausgerollt. „Der Rollout findet seit Jahresbeginn in ganz Österreich statt. Im ersten Halbjahr 2022 wurden bereits 7,7 Millionen E-Rezepte ausgestellt, 82 Prozent der Ordinationen und 93 Prozent der Apotheken nutzen bereits das E-Rezept“, erklärt Lehner und beziffert die Kosten für die Einführung mit 2,4 Millionen Euro Entwicklungskosten in der Sozialversicherung und 4 Millionen Euro für Implementierung und Support für die Systempartner.
Einfach, klar und flexibel
„Der neue, digitale E-Rezept-Prozess ist einfach, klar und flexibel“, sagt Lehner. Das Kassenrezept wird nun nicht mehr auf Papier ausgestellt, sondern die Ärztin oder der Arzt erstellt das E-Rezept und speichert dieses im E-Card-System. Die Information liegt elektronisch vor. In der Apotheke kann ein bestimmtes E-Rezept mit einem QR-Code via App auf dem Smartphone oder mittels 12-stelliger alphanumerischer E-Rezept-ID (REZ-ID) eingelöst werden. Der Scan eines Ausdrucks ist ebenso möglich. Mit dem Stecken der E-Card können in der Apotheke alle offenen E-Rezepte des Versicherten abgerufen werden.
Die Abholung von Medikamenten durch Dritte ist nun ebenso möglich: Der QR-Code bzw. die E-Rezept-ID kann via Smartphone oder als Ausdruck weitergegeben werden. Das Abrufen des E-Rezepts auf dem Smartphone funktioniert per App (BVAEB, ÖGK, SVSGo oder MeineSV). Der Login erfolgt mit Handy-Signatur oder ID-Austria. Über den Menüpunkt „E-Rezept“ ist das Rezept abrufbar. Hier werden alle E-Rezepte der versicherten Person und aller Mitversicherten unter 14 Jahren angezeigt. Nach der Abholung erfolgt elektronisch die Erfassung der Abgabe und die Abrechnung zwischen der Apotheke und dem Sozialversicherungsträger. Für weniger digital-affine Personen besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass der Arzt das Rezept ausdruckt.
In Österreich werden jährlich rund 60 Millionen Rezepte und 110 Millionen kassenfinanziere Verordnungen ausgestellt und abgerechnet. Die Sicherheit ist gewährleistet, weil das E-Rezept innerhalb des geschlossenen Gesundheitsinformationsnetzes gespeichert ist.
Mehr Transparenz, weniger Aufwand, höhere Sicherheit
„Das E-Rezept hat klare Vorteile für alle. Es gibt mehr Transparenz dank der leichteren Überprüfbarkeit, eine deutliche Reduktion des Verwaltungsaufwands und eine hohe Fälschungssicherheit sowie Schutz vor Betrug, denn jedes Rezept kann nur einmal eingelöst werden“, wirbt Lehner. „Für die Versicherten heißt das: keine Zettelwirtschaft und nichts kann mehr verloren gehen, unterschiedliche Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen oder einlösen zu lassen, eine Übersicht über alle E-Rezepte und die tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren.
Für Ärzte reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Die Arztunterschrift auf dem Rezept wird durch eine elektronische Signatur ersetzt und es besteht die Möglichkeit der kontaktlosen Verschreibung. Für Apotheken bedeutet das E-Rezept eine Erleichterung bei der Abrechnung, der Wegfall der Archivierung der Papierrezepte und ein geringerer Beratungsaufwand zur Rezeptgebührenbefreiung.“
Konsequente Digitalisierungsstrategie
Lehner unterstreicht auch die konsequente Digitalisierungsstrategie der Sozialversicherung. „2005 erfolgte in Österreich die Einführung der E-Card, 2015 wurde ELGA gestartet. Damit war Österreich eines der ersten Länder in Europa mit einer elektronischen Gesundheitsakte. 2020 wurde mit der ersten Corona-Impfung der E-Impfpass bundesweit eingeführt, der eine lückenlose Erfassung aller Corona-Impfungen ermöglicht. Jetzt gehen wir mit dem E-Rezept den nächsten Schritt“, erläutert er. In Zukunft sollen dann auch Privatrezepte in das E-Rezept-System eingebunden und innerhalb der EU grenzüberschreitend eingelöst werden können.