Sonntag, Juni 30, 2024
Seit 1. September 2009 ist es so weit. Die im Jahr 2007 von den Sozialpartnern beschlossene Auftrag­geberhaftung ist in Kraft und soll Sozialbetrügern und Preisdumpern das Leben schwer machen. Wie bei jeder Regel gibt es aber auch Ausnahmen.

Die neue Auftraggeberhaftung gilt seit 1. September für alle Bauleistungen, die an ein Subunternehmen weitergegeben werden und der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung sowie der Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Mit diesem Schritt zur Bekämpfung des organisierten Sozialbetrugs soll dem Lohn- und Preisdumping ein effektiver Riegel vorgeschoben werden. »Auftraggebern wird mit der neuen Regelung endlich deutlich gemacht, dass sie die Verantwortung dafür tragen, welche Subunternehmen sie beauftragen und mit welchen Methoden diese arbeiten«, begrüßt der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz Josef Muchitsch die neue Regelung. Denn deutlich billiger als seriöse Firmen könnte nur anbieten, wer keinen korrekten Lohn zahlt, der Sozialversicherung Beiträge vorenthält oder eine minderwertige Bauausführung in Kauf nimmt.

Die neue Regelung
Der Auftraggeber haftet für Sozialversicherungs-Beitragsrückstände des beauftragten Unternehmens bis zu einer Höhe von 20 Prozent des geleisteten Netto-Werklohnes. Dabei trifft den Bauherren selbst keine Haftung, erklärt Monika Seywald, geschäftsführende Gesellschafterin des Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmens TPA Horwath. Voraussetzung für das Inkrafttreten der Auftraggeberhaftung ist die Weitergabe von Bauleistungen an ein Subunternehmen. Die Haftung tritt mit dem Zeitpunkt der Zahlung des Werk­lohnes ein. Sie umfasst alle vom beauftragten Unternehmen zu entrichtenden Beiträge und Umlagen, die bis zum Ende jenes Kalendermonats fällig werden, in dem die Leistung des Werklohnes erfolgt. Als Leistung des Werklohnes gilt auch jede Teilleistung eines Entgelts. Die Auftraggeberhaftung gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, die Bauleistungen erbringen.

Ausnahmen bestätigen die Regel
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der neuen Regelung. Die Haftung gilt nicht, wenn der Subunternehmer in die sogenannte HFU-Gesamtliste eingetragen ist. Aufnahme in diese »Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen« können Firmen beantragen, die länger als drei Jahre in Österreich tätig sind und keine Beitragsrückstände bei der Sozialversicherung aufweisen. »Auftraggeber werden künftig sicher Subunternehmen bevorzugen, die in dieser Liste aufscheinen«, ist Monika Seywald überzeugt. »Unternehmen sollten daher rasch Aufnahme in die Liste beantragen.« Der Antrag wird bei den zuständigen Gebietskrankenkassen gestellt und muss binnen acht Wochen entschieden werden.
Die Haftung entfällt auch dann, wenn der Auftraggeber 20 Prozent des Netto-Werklohns nicht an den Subunternehmer, sondern direkt an das »Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung« überweist. Diese Haftungsüberweisung wird dem Subunternehmer zugeordnet und mit dessen Beitragskonto beim jeweiligen Krankenversicherungsträger verrechnet.

Hoher Schaden
Den volkswirtschaftlichen Schaden, den die »schwarzen Schafe« der Baubranche verursachen, beziffert Muchitsch auf rund 20 Milliarden Euro jährlich. Betroffen seien die Sozialversicherungen, die öffentliche Hand, aber auch die Arbeitnehmer und korrekt agierende Unternehmen. Die neue Regelung verspricht Besserung, der Weisheit letzter Schluss ist sie laut Muchitsch aber nicht. Deshalb fordert er weitere Maßnahmen zu Bekämpfung des organisierten Sozialbetrugs, etwa die Umsetzung des Bestbieterprinzips, verschärfte Maßnahmen gegen Gründungen von Scheinfirmen, verstärkte Kontrollen  illegaler Ausländerbeschäftigung (KIAB) sowie die verpflichtende Rechnungslegung von Dienstleistungsrechnungen bei Inanspruchnahme von öffentlichen Förderungen.

Meistgelesene BLOGS

Firmen | News
14. März 2024
Bereits zum dritten Mal verleiht die auf Informationssicherheit spezialisierte Zertifizierungsinstanz CIS - Certification & Information Security Services GmbH die begehrte Personenauszeichnung „CI...
Firmen | News
25. März 2024
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel und Künstliche Intelligenz (KI) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Unternehmen weltweit erkennen zunehmend die Bedeutung von KI für ihre Produktivität und W...
Alfons A. Flatscher
21. März 2024
 Mit KI-Technologien bleibt kein Stein auf dem anderen. Ganze Berufsstände, die sich bisher unangreifbar fühlten, geraten plötzlich in eine Krise. Legionen von Programmierern arbeiten gerade an d...
Firmen | News
15. März 2024
Moos auf dem Dach sieht zwar eine Weile ganz hübsch aus, aber zu viel kann dann doch auch die Funktion des Daches beeinträchtigen. Flechten, Algen, Vogelkot und andere Schmutzablagerungen hingegen seh...
Andreas Pfeiler
27. März 2024
Die Bundesregierung hat ein lang überfälliges Wohnbauprogramm gestartet. Ausschlaggebend dafür war ein Vorschlag der Sozialpartner, der medial aber zu Unrecht auf einen Punkt reduziert und ebenso inte...
Redaktion
09. April 2024
Die Baubranche befindet sich gerade in einem riesigen Transformationsprozess. Dabei gilt es nicht nur, das Bauen CO2-ärmer und insgesamt nachhaltiger zu gestalten, sondern auch Wege zu finden, wie man...
Mario Buchinger
04. März 2024
Der Faktor Mensch wird noch von vielen Manager*innen unterschätzt und oft nur auf Kostenaspekte reduziert. Diese Einschätzung ist fatal und fällt betreffenden Unternehmen zunehmend auf die Füße. Warum...
Firmen | News
27. Mai 2024
Die Zeiten, in denen man eine Bankfiliale besuchen musste, um sich über finanzielle Produkte zu informieren, sind längst vorbei. Heute, in einer Ära, in der praktisch jede Information nur einen Klick ...

Log in or Sign up