Produktpiraterie ist ein Milliardengeschäft. Die Zahl der beschlagnahmten Produkte durch den österreichischen Zoll stieg im Vorjahr um 237 %. Die Steuerumgehung durch Paketlieferungen von China – dem Mutterland der Fälschungen – nach Europa richtet zusätzlichen Schaden an. Wie sich Unternehmen schützen und wehren können.
Anfang Dezember zeigte sich bei der Gepäckkontrolle eines Flugpassagiers aus Kairo am Bildschirm ein auffälliges Bild. Im Koffer fanden die Zollmitarbeiter Kaffeepackungen, die jedoch keinen Kaffee, sondern 6.720 Stück Potenzmittel enthielten. Der Schmuggler hatte angenommen, die Medikamente wären hinter der Alufolie in den Packungen für die Röntgengeräte »unsichtbar«.
Bei den sichergestellten Potenzmitteln handelte es sich um keinen Zufallsfund. Der Schmuggel von gefälschten Medikamenten erreichte im Vorjahr einen Rekordwert. Insgesamt wurden fast 55.000 Arzneimittelplagiate im Wert von 1,1 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Dahinter steht ein internationales Netzwerk. Die Medikamentenfälschungen stammen meist aus Indien; der Vertrieb erfolgt über seriös wirkende Online-Portale. Um die Herkunft zu verschleiern, wird die Lieferung über sogenannte »Fulfillment Center« in Europa abgewickelt und die Arzneimittel werden per Post aus Fernost geliefert.
Im April 2017 identifizierten Mitarbeiter des Zollamtes Eisenstadt im Frachtraum des Flughafens Wien-Schwechat mithilfe eines Röntgenfahrzeuges eine verdächtige Sendung. Sie fanden 5.280 Packungen mit gefälschten Potenzmitteln. Die für Ungarn bestimmte Lieferung wurde bis zur Grenze observiert. Die ungarische Zollbehörde übernahm die weitere Überwachung und konnte schließlich vier Drahtzieher verhaften.
Zu dem beträchtlichen gesamtwirtschaftlichen Schaden kommen die gesundheitlichen Gefahren durch die Einnahme gefälschter Medikamente. »Die Risiken beim Arzneimittelkauf im Internet dürfen nicht unterschätzt werden«, warnt Gerhard Marosi, Experte für Produktpiraterie im Finanzministerium. »Hinter den Medikamentenfälschungen steht organisierte Kriminalität. Den Machern ist der gesundheitliche oder finanzielle Schaden für die betrogenen Kundinnen und Kunden angesichts ihres eigenen Gewinns egal.«
Bild oben: Alexander Baumgartner, Constantia Flexibles: »Verpackungslösungen, die so fälschungssicher sind wie Banknoten.« (c) Constantia
Oftmals weisen gefälschte Arzneimittel Unter- oder Überdosierungen bzw. hohe Verunreinigungen mit Schadstoffen auf, die schwere Erkrankungen oder Vergiftungen nach sich ziehen können – oder sie sind gänzlich wirkungslos. Im Fall von 1.600 beschlagnahmten Packungen eines in Österreich nicht zugelassenen Krebsmedikaments zeigt sich, wie hier mit Sorgen und Hoffnungen von Betroffenen gespielt wird. Nach Schätzungen des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) beträgt der Marktwert von gefälschten Anti-Malaria-Medikamenten in Westafrika mehr als 300 Millionen Euro. In Südostasien enthalten 36 % der Anti-Malaria-Medikamente statt heilender Wirkstoffe Kreide oder Waschmittel.
Billige Post aus China
Doch nicht nur der Online-Handel mit gefälschten Arzneimitteln floriert. Auch Kleidung, Spielzeug, Schuhe, Sonnenbrillen, Handtaschen, Uhren, Mobiltelefone und sogar Wein gelangen in 90 % der Fälle über den Postweg, unauffällig als Kleinstsendungen verschickt, nach Österreich. Insgesamt konnte der österreichische Zoll im Vorjahr 250.000 Produkte im Gesamtwert von 13,7 Millionen Euro beschlagnahmen, das entspricht einem Anstieg um 237 % gegenüber 2016. Mehr als die Hälfte der aufgegriffenen Waren stammen aus China; sie kommen fast gänzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei ins Land.
Möglich wird diese Steuerumgehung durch die EU-Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Postlieferungen aus Drittländern unter 22 Euro Warenwert sowie die Zollfreigrenze unter 150 Euro. Durch falsche Deklaration rutschen viele Sendungen asiatischer Online-Händler durchs Netz der Zollbehörden. »Den EU-Staaten entgehen dadurch Millionen an Steuereinnahmen. Gleichzeitig werden heimische Händler aus dem Markt gedrängt, da die asiatische Konkurrenz ihre Billigprodukte noch günstiger anbieten kann«, sagt Frank Hensel, Vizepräsident des Handelsverbands Österreich. Allein die entgangenen Umsatzsteuerzahlungen beziffert er mit mehr als 120 Millionen Euro. Pro Tag schickt China neun Millionen Sendungen auf die weltweite Reise, ein Viertel davon nach Europa. Rund sechs Millionen Pakete wurden 2017 von China nach Österreich geliefert, heuer könnten es 7,5 Millionen werden.
Neben der falschen Deklaration, die einen geringeren Warenwert ausweist, um die Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen, sind auch die gelieferten Produkte meist minderwertige Plagiate, wie Testbestellungen des Handelsverbandes über die Online-Plattform AliExpress ergaben. Konsumenten tragen das volle Risiko, die Ware und letztlich den entrichteten Kaufpreis zu verlieren: Vermutet die Zollbehörde nämlich eine Produktfälschung, ist der Kunde gut beraten, der Vernichtung der Ware zuzustimmen, da ansonsten ein Gerichtsverfahren droht. Eine Rücküberweisung der bezahlten Summe durch den in Drittstaaten ansässigen Online-Händler findet in der Regel nicht statt.
Der Handelsverband fordert daher strengere Richtlinien für Cross-Border-eCommerce, da die von der EU für Anfang 2021 geplante Abschaffung der Steuer- und Zollfreigrenzen viel zu spät kommt. Digitale Verzollung ab dem ersten Cent, eine Bearbeitungsgebühr für Sendungen aus Drittstaaten sowie einheitliche Konditionen bei der Palettenverzollung sollen für faireren Wettbewerb sorgen. Aktuell bieten drei EU-Länder – Großbritannien, Tschechien und die Niederlande – extrem günstige Tarife für Paletten aus Asien.
Kopien mit Tippfehler
Auch Online-Marktplätze, die Angebote unredlicher Unternehmen ohne Steuernummer nicht unterbinden, sollten nach Meinung des Handelsverbandes stärker in die Pflicht genommen werden. In Großbritannien ist eine Registrierung beim Finanzamt bereits seit knapp zwei Jahren verpflichtend; die britischen Behörden schätzen die Mehreinnahmen auf eine Milliarde Pfund jährlich. Aufgrund sogenannter »Auskunftsersuchen« der Berliner Steuerfahndung schloss Amazon Deutschland mehr als 500 verdächtige chinesische Händler von seinem Marketplace aus.
Bild oben: Marietta Ulrich-Horn, Securikett: »Inter-operabilität ist ein Kernkonzept im Zeitalter der Industrie 4.0.«
Gleichzeitig machen betroffene Unternehmen selbst gegen den unlauteren fernöstlichen Wettbewerb mobil. Als Amazon trotz wiederholter gerichtlicher Aufforderung nicht gegen Anbieter mit gefälschter Ware vorging, stellte der deutsche Schuhhersteller Birkenstock im Jänner 2018 die Zusammenarbeit mit Amazon ein. »Für uns ist Amazon ein Mittäter«, erklärte Birkenstock-Chef Oliver Reichert. Der Versandriese hatte mehrere Anzeigen geschaltet, die bei der Google-Suche mit den Begriffen »Brikenstock«, »Birkenstok« oder »Bierkenstock« angezeigt wurden und zu Amazon-Angeboten verlinkten. Das Gericht erkannte in dieser Tippfehler-Werbung eine Verwechslungsgefahr: Konsumenten könnten nicht klar erkennen, dass es sich nicht um Originalprodukte handle. Birkenstock sah sich zunehmend mit Reklamationen von Amazon-Kunden konfrontiert, die sich über die Qualität der Billigkopien beschwerten.
Kaum eine Branche ist vor Fälschungen gefeit. Laut einer aktuellen Erhebung des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) – mit 3.200 Mitgliedern Europas größter Industrieverband – sind 71 % der deutschen Maschinenbauunternehmen von Produkt- und Markenpiraterie betroffen. Gegenüber dem größten Plagiator, China, habe sich »in den vergangenen Jahren trotz vieler Ankündigungen nicht wirklich etwas verbessert«, kritisiert Steffen Zimmermann, Leiter des VDMA Competence Center Industrial Security: »Neben Umsatzverlust und Verlust von Arbeitsplätzen sind in den betroffenen Unternehmen darüber hinaus monetär schwer zu bewertende Folgen festzustellen, zum Beispiel Imageverlust, Verlust des Marktvorsprungs oder ungerechtfertigte Regressforderungen.«
Die chinesischen Hersteller bringen die Plagiate nicht nur im eigenen Land, sondern meist weltweit auf den Markt. Auf juristischem Weg ist diesen Machenschaften kaum beizukommen. »Häufig berichten uns VDMA-Mitglieder von Händlern und Fälschern, die ihre Plagiate trotz rechtskräftiger Urteile mit nur geringfügigen Änderungen weiterverkaufen oder selbst nach etlichen Plagiatsfällen unvermindert auf Messen angetroffen werden«, erklärt Zimmermann. Mehr als ein Drittel der betroffenen Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Firmen, verzichten deshalb auf langwierige, zermürbende Klagen.
Bild oben: Seit 1977 wird in Deutschland der »Plagiarius« für besonders dreiste Fälschungen vergeben. Kopiert wird oft nicht nur das Design, sondern sogar die Bedienungsanleitung.(c)Rolex
Patentierte Merkmale
Zum Schutz der Konsumenten und Unternehmen wird Anti-Counterfeiting, also Maßnahmen, die die Fälschungssicherheit von Produkten erhöhen, immer wichtiger. Constantia Flexibles arbeitet seit Jahren intensiv an der Optimierung von Verpackungen, die eine Unterscheidung von Markenprodukten gegenüber Fälschungen erleichtern. Insbesondere für den Pharmabereich entwickelte der Verpackungsspezialist Sicherheitslösungen und Designs, die Kunden eine zweifelsfreie Zuordnung ermöglichen. In Entwicklungsländern, wo Tabletten häufig ohne Sekundärverpackung verkauft werden, sind unverwechselbare Primärverpackungen besonders wichtig.
Auch gefälschte Lebensmittel und Getränke tauchen immer wieder auf – »eine beunruhigende Situation«, der Alexander Baumgartner, CEO von Constantia Flexibles, »mit speziellen Verpackungslösungen, die so fälschungssicher sind wie Banknoten«, entgegenwirken will. Am Standort der Constantia Hueck in Pirk, nahe München, befindet sich die einzige europäische Produktionsstätte für Lebensmittelverpackungen, die von der International Hologram Manufacturing Association (IHMA) akkreditiert wurde. Hier können auch Sicherheitselemente für Banknoten, die den höchsten Sicherheitslevel erfüllen, hergestellt werden. Als IHMA-Mitglied ist Constantia Flexibles berechtigt, bestimmte Elemente für jeden einzelnen Kunden schützen zu lassen.
Für diese patentierten Sicherheitsmerkmale werden Technologien verwendet, die bei der Produktion von Verpackungen bisher nicht üblich sind. Für Guilloch-Module – ein Muster aus mehreren ineinander verwickelten und überlappenden Linienzügen – sowie Relief- und Rastermodule kommen eine spezielle Lasertechnologie und Grafiksoftware zum Einsatz. Auch andere komplexe Druckdesigns und optische Effekte, etwa durch Kippfarben, schützen Markenartikel vor Fälschungen. Eine Aluminiumfolie oder eine abziehbare Deckfolie können nicht entfernt werden, ohne das Material zu beschädigen.
Etiketten als Schutz
Auch die international tätige BluhmWeber-Gruppe mit Tochtergesellschaften in Österreich und der Schweiz bietet in ihrem Kerngeschäft Kennzeichnungstechnik zuverlässige Erkennungs- und Sicherheitslösungen für industrielle Fertigung, Handel und Logistik. Laserbeschriftungen eignen sich beispielsweise für verschiedenste Oberflächen wie Metall, Glas, Kunststoff oder Keramik.
Die Markierung – etwa eine Seriennummer oder ein Datamatrix-Code – ist dauerhaft, abriebfest und somit manipulationssicher. In Sicherheitsetiketten sind elektromagnetische MicroWires integriert, die von speziellen Lesegeräten erkannt werden; andere Etiketten enthalten versteckte Bestandteile, die nur unter UV- oder Laserlicht sichtbar sind. Auch fluoreszierende Sicherheitstinte wird erst unter UV-Licht sichtbar und macht es Fälschern schwerer, diese Merkmale zu kopieren. Mittels RFID-Technologie (Radio Frequency Identification) lassen sich in Etiketten mit winzigen Transpondern individuelle Produktinformationen abspeichern. Über RFID-Reader können diese Daten fehlerfrei und berührungslos ausgelesen werden. Zwischen Lesegerät und Produkt muss dabei kein Sichtkontakt bestehen. Per Funk können somit viele Datenträger gleichzeitig, etwa beim Verladen oder Einlagern, erfasst werden – eine große Zeit- und Kostenersparnis.
Bild oben: Unlautere Manipulation beim Versuch, das ganze Etikett abzuziehen, löst den VOID-Effekt aus. Ein x-förmiges Symbol erscheint, der QR-Code wird zerstört.
Der niederösterreichische Hersteller Securikett entwickelt für Kunden ein individuelles Sicherheitskonzept, das auch Workshops einschließt. »Eine digitale Produktschutzlösung ist nur so gut wie ihre Integration«, lautet der Leitspruch des Unternehmens. Mitarbeiter aus IT, Logistik, Marketing und Vertrieb erhalten in den Schulungen ein ressortübergreifendes Verständnis für eine umfassende Produkt- und Markenschutzstrategie. Durch Codierung und Online-Verifikation können Kunden einzelne Produkte identifizieren und den Vertriebsweg bis zum Endkonsumenten verfolgen.
Für risikoreiche Märkte und Produkte empfiehlt Geschäftsführerin Marietta Ulrich-Horn den Einsatz von Etiketten mit der hochentwickelten VOID-Technologie. Wird die Trägerfolie abgelöst, erscheint eine vorher nicht erkennbare Schrift, ein Muster oder ein Code. Dieser Effekt tritt auch durch Hitze oder Wasser ein. Eine Wiederverwendung auf gebrauchten Verpackungen ist somit ausgeschlossen, da Kunden leicht erkennen können, wenn das Etikett manipuliert wurde.
Bild oben: Kunden sollen zum Scannen des Codes animiert werden, die Verifizierung erfolgt per Handy. Zusätzlich ist die Hinterlegung mit Produktinformationen möglich.
»Interoperabilität ist ein Kernkonzept im Zeitalter von Industrie 4.0. Wir müssen offen sein für das Zusammenspiel unterschiedlicher Systeme und Medien«, betont Firmengründerin Ulrich-Horn den hohen Stellenwert von Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung. Anwendung findet der Securikett-Produktschutz in der Luxusgüter, Getränke-, Pharma- und Fahrzeugindustrie. Namhafte Kunden wie Swarovski und Bayer vertrauen auf die innovativen Lösungen des Unternehmens, das erst im Vorjahr an den neuen Standort in Münchendorf übersiedelte, wo nach modernsten technologischen Standards produziert wird.
Plumpe Nachahmungen
Gerade im Urlaub greifen viele Touristen zu gefälschter Ware – oftmals im Wissen, dass es sich dabei nicht um Markenware handelt. Einer Umfrage von Marketagent.com zufolge haben bereits sieben von zehn ÖsterreicherInnen ein nachgeahmtes Produkt gekauft. Besonders beliebt sind Bekleidung, Handtaschen, Sonnenbrillen, Uhren und Schuhe.
Knapp 60 % entschieden sich wegen der günstigen Preise für die Plagiate. 23 % sind überzeugt, die »gleiche Qualität zum besseren Preis« zu erhalten. Vor diesem Irrglauben warnen Hersteller und Finanzministerium gleichermaßen: Sonnenbrillen weisen mitunter keinen UV-Schutz auf, minderwertiger Schmuck und Uhren können Allergien auslösen, ebenso mit Chemikalien behandelte Kleidung, die zudem die erste Wäsche kaum übersteht.
Andererseits gaben mehr als die Hälfte der Befragten an, das Geschäft mit gefälschten Waren nicht unterstützen zu wollen. Um das Bewusstsein der Bevölkerung zu schärfen, initiierte der deutsche Designer Rido Busse den Negativ-Preis »Plagiarius«, der seit 1977 für besonders dreiste Fälschungen vergeben wird.
Die Auszeichnung sagt nichts darüber aus, ob ein Produkt im juristischen Sinn erlaubt oder rechtswidrig ist. Die Intention ist, plumpe Nachahmungen, die dem Originalprodukt absichtlich zum Verwechseln ähnlich sehen und keinerlei kreative und konstruktive Eigenleistung aufweisen, in den Fokus zu rücken. Die Jury informiert die nominierten Preisträger vorab – teilweise mit Erfolg: Zahlreiche Nachahmer suchten aus Angst vor der Prämierung eine Einigung mit dem Originalhersteller und nahmen die Plagiate vom Markt.
Glossar: Was beim Online-Handel zu beachten ist
1. Steuer: Versandhandel betreibt, wer verbrauchsteuerpflichtige Waren an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten liefert und den Versand an den Erwerber selbst durchführt oder durchführen lässt. Vor der Versendung ist jede Lieferung beim Zollamt Innsbruck anzuzeigen. Die Verbrauchsteuerschuld entsteht mit der Auslieferung der Ware. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Versandhändler. Wird das Verfahren des Versandhandels nicht eingehalten, wird auch der Empfänger zum Steuerschuldner.
2. Zoll: Innerhalb des EU-Raums findet keine Verzollung statt. Waren, die z.B. aus den USA, Asien oder Südafrika importiert werden und einen Warenwert von mehr als 22 Euro aufweisen, sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zoll muss zusätzlich ab einem Warenwert von 150 Euro entrichtet werden. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware. Die Zollinhaltserklärung – ein Aufkleber auf dem Paket – muss mit dem tatsächlichen Inhalt und Warenwert der Sendung übereinstimmen. Ist ein Paket als »Geschenksendung« oder »Muster ohne Wert« falsch deklariert, muss mit finanzstrafrechtlichen Folgen und einer Beschlagnahme gerechnet werden. Nicht abgabenfrei sind Parfums und alkoholische Erzeugnisse.
3. Medikamente: Für Medikamente besteht ein generelles Einfuhrverbot nach Österreich. Als Arzneiwaren gelten dabei nicht nur die in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel, sondern auch pflanzliche Arzneizubereitungen auf der Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, homöopathische Arzneizubereitungen sowie Vitamin- oder Mineralstoffzubereitungen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von spezifischen Krankheiten, Leiden oder Symptomen eingesetzt werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind in Österreich zugelassene oder rezeptfreie Arzneimittel, von der max. drei Handelspackungen aus einer zum Versand befugten Apotheke eines EWR-Staates bezogen werden dürfen. Widerrechtlich bezogene Arzneimittel werden auf Kosten des Bestellers zurückgeschickt oder vernichtet.
5. Tabakwaren: Aufgrund des Tabakmonopolgesetzes besteht für Tabakwaren, auch für Schnupftabak und Kautabak, ein generelles Handelsverbot. Auch das Tabaksteuergesetz verbietet den Bezug über das Internet, Telefon, E-Mail etc., sowohl bei einem Bezug aus Drittstaaten als auch EU-Staaten. Eine verbotene Bestellung führt zu einem Finanzstrafverfahren.
6. Tiere und Pflanzen: Bedrohte Tiere und Pflanzen, egal ob tot oder lebendig, sowie Erzeugnisse daraus dürfen nicht eingeführt werden. Korallen unterliegen dem Artenschutz ebenso wie Schuhe und Taschen aus Krokodil- oder Schlangenleder, Elfenbeinschnitzereien oder der traditionelle Schlangenwein aus Vietnam, der eine echte Kobra enthält. Bei Pflanzen will man die Einschleppung von Parasiten und Schädlingen verhindern, die Einfuhr von Zitruspflanzen und Weinreben ist deshalb generell verboten. Auch für invasive gebietsfremde Pflanzenarten und deren Samen oder Stecklinge besteht ein Einfuhrverbot.