Mittwoch, November 20, 2024
Verstärkter Schutz von Betriebsgeheimnissen 
Julia Allen, Expertin für IP/IT-Strafrecht bei Taylor Wessing, warnt vor erhöhten Strafgeldern bei Industriespionage. (Credit: Taylor Wessing)

Die am 7. Juli im Nationalrat beschlossenen Novellen des Strafgesetzbuches und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sehen deutlich höhere Strafen für Industriespionage vor.

Die Änderungen treten am 1. September 2023 in Kraft und sollen das Know-how von Unternehmen besser schützen. „Die Höhe der Strafen für die Verletzung bzw. das Auskundschaften von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wird durch die Gesetzesänderungen vervielfacht“, erklärt Julia Allen, spezialisiert auf IP/IT-Strafrecht im IP/ITTeam der internationalen Sozietät Taylor Wessing.

Bei einer Verletzung wird die  Freiheitsstrafe künftig bis zu zwei Jahre (statt bisher max. sechs Monate) betragen. Das Auskundschaften von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Wenn das Auskundschaften zugunsten des Auslands erfolgt, droht gar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Auch die Strafbestimmungen im UWG werden von bisher drei Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze auf bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen angehoben.

Leichtere strafrechtliche Verfolgung

Die strafrechtliche Verfolgung bei Verdacht auf Verletzung von Know-how wird künftig erleichtert. Bisher mussten Geschädigte den strafrechtlich relevanten Sachverhalt selbst ermitteln, aufbereiten und eine Privatanklage beim Gericht einbringen. Das war für die Betroffenen zeitaufwändig, kostenintensiv und oft mit einem schwer einschätzbaren Verfahrensausgang verbunden. Durch sogenannte „Ermächtigungsdelikte“ wird die Strafverfolgung bei Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wesentlich einfacher gestaltet.

Martin Prohaska-Marchried, CEE Head of IP bei Taylor Wessing und Wolfgang Kapek, CEE Head of Employment, raten grundsätzlich zur Vorsorge. Im Falle des Falles stehen Unternehmen aber immerhin Staatsanwaltschaft und Polizei zur Seite - sollte das erwünscht sein. (Foto: Taylor Wessing)

Damit werden die Inhaber von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen von der Last der Ermittlungen und vom Kostenrisiko einer Privatanklage befreit und die Kriminalpolizei bzw. Staatsanwaltschaft zur Ermittlung und Anklage ermächtigt. Der/die Geschädigte kann weiterhin selbst entscheiden, ob eine Strafverfolgung erwünscht ist. „Diese Entscheidungsfreiheit ist für die Betroffenen sehr wichtig, da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oft hochsensible Themen betreffen“, betont Martin Prohaska-Marchried, CEE Head of IP bei Taylor Wessing.

Trotz aller nun beschlossenen Regelungen rät Wolfgang Kapek, CEE Head of Employment bei Taylor Wessing, zur Vor- statt Nachsorge: „Maßnahmen zum Schutz von Know-how sollten im Fokus von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat stehen. In vielen Unternehmen ist das leider nicht der Fall.“ 

Meistgelesene BLOGS

Mario Buchinger
07. August 2024
Der Ruf nach Resilienz in den Lieferketten wird lauter. Nach den Erfahrungen einer weltweiten Pandemie und den immer deutlicheren Auswirkungen der Klimakrise scheint das sinnvoll. Doch was macht eine ...
Nicole Mayer
19. August 2024
Am qualityaustria Excellence Day im Juni wurde nicht nur das AMS Kärnten mit dem Staatspreis Unternehmensqualität 2024 ausgezeichnet, sondern auch drei weitere exzellente Unternehmen zum Staatspreis n...
Marlene Buchinger
09. August 2024
CSRD, ESRS, CBAM – Nachhaltigkeitsbegriffe schnell erklärt. Nachhaltigkeit wird immer mehr Teil der Führungsarbeit. Daher lohnt ein Blick auf die wichtigsten Begriffe. Wie in jeder Fachdisziplin gibt ...
Firmen | News
24. September 2024
Konkrete Lösungen und relevante Technologien für eine klimaneutrale Industrie stehen im Mittelpunkt der dritten internationalen Konferenz am 24./25. Oktober in Wien Am 24. und 25. Oktober 2024 veranst...
Firmen | News
20. September 2024
Gemeinsam die Welle der Vorschriften meistern: Navigieren im Cybersecurity-Meer Donnerstag, 10. Oktober 2024, 09:00 Uhr bis 17:15 Uhr Austria Trend Hotel Savoyen WienRennweg 16, 1030 Wien Neue Regulie...
Marlene Buchinger
07. August 2024
Schulungsangebote und ESG-Tools schießen wie Pilze aus dem Boden. Doch anstelle das Rad neu zu erfinden, sollten bestehende Strukturen neu gedacht werden. Die Anforderungen an Unternehmen punkto Verbe...
Marlene Buchinger
07. August 2024
Was bedeutet Nachhaltigkeit und warum ist das Thema so wichtig? Der Begriff Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Veränderungen werfen bei vielen Führungskräften noch Fragen auf. Aus diesem Grund e...
Marlene Buchinger
11. September 2024
Prozessverständnis und Bestandsaufnahme der Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist wie das Thema Qualität – jede*r trägt dazu bei und die Betrachtung endet nicht am Werkstor oder der Bürotür. Daher sind Pr...

Log in or Sign up