Mit den Anforderungen nimmt auch das Haftungsrisiko für Führungskräfte zu. Viele Topmanager*innen lassen sich ohne Managerhaftpflichtversicherung nicht auf einen neuen Job ein.
Ob Auswirkungen der Pandemie, wachsende Inflation, steigende Rohstoffpreise oder unterbrochene Lieferketten – die Rahmenbedingungen für viele Geschäftsbereiche schwanken und erschweren richtige Entscheidungen. Geschäftsführer*innen und Vorstände haften jedoch für Fehler mit ihrem Privatvermögen, sofern sie nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet haben. „In den vergangenen Jahren sind die Richtlinien für diese besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung immer strenger geworden“, bestätigt Joe Kaltschmid, CEO des Versicherungsmaklerhauses Infinco. Laufend neue Risiken ergeben sich vor allem aus höheren Umwelt-, Klima- und Sozialstandards, die Manager*innen in Unternehmen beachten müssen.
Abgesicherte Entscheidungen
„Schutz für solche Fälle bietet eine D&O-Versicherung“, erläutert Experte Kaltschmid. Dabei handelt es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager*innen und andere Führungskräfte. Sie steht für geldwerte Schäden ein, die die versicherten Personen als Organe oder im Rahmen ihrer Tätigkeit fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben. Dabei können sowohl Ansprüche von außen, also von Dritten, als auch die durch die Fehler verursachten Verluste des Unternehmens selbst abgesichert werden. Von der zivilrechtlichen Haftung zu trennen, ist eine etwa daneben bestehende, strafrechtliche Verantwortlichkeit der handelnden Personen. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, versicherte Personen sind die Organe des Unternehmens.
Die Versicherung greift nur bei Verletzung der Sorgfaltspflicht - aber nicht, wenn Schäden wissentlich oder vorsätzlich entstanden sind, erklärt Infinco-CEO Joe Kaltschmid. (Bild: Stefan Reinberger)
Das Prämienvolumen für D&C-Versicherungen wird in Österreich auf rund 50 Millionen Euro geschätzt. Die wachsende Zahl von Klagen und rechtlichen Auseinandersetzungen sowie die zunehmende Häufigkeit und Schwere der Schadenfälle haben in den letzten Jahren weltweit zu einem schwierigen Umfeld für den Versicherungssektor Directors & Officers (D&O) geführt. Um für Versicherer Profitabilität zu wahren, wurden Kriterien und Rahmenbedingungen angepasst: Risikoinformationen wurden ausgeweitet, Risiken neu bewertet, Versicherungssummen reduziert bzw. manche Branchen pandemiebedingt komplett ausgeschlossen.
Keine Deckung bei Vorsatz
„Welche Absicherung für einen konkrete Anwendungsfall die richtige ist, wird idealerweise in Zusammenarbeit mit Versicherungsmakler*innen ermittelt und ein maßgeschneidertes risikoadäquates Paket geschnürt“, empfiehlt Kaltschmid. Die Höhe der Leistung des Versicherers entspricht der in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungssumme. Zu den Kosten, welche unter den Versicherungsschutz fallen, gehören beispielsweise Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen, welche zur Minderung bzw. Abwendung des Schadens entstehen. Aber jede D&O Versicherung hat auch Grenzen bezüglich ihrer Leistung, betont der Infinco-CEO: Die Deckung greift bei Verletzung der Sorgfaltspflicht der versicherten Personen, vorausgesetzt dass die Schäden nicht wissentlich oder mit Vorsatz entstanden sind. D&O Versicherungen können weitere Ausschlüsse enthalten, welche die Deckung eingrenzen wie etwa einen Ausschluss für nicht ordnungsgemäß vorgenommene Versicherungsagenden.
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