Bei Kontrollen der Finanzpolizei in 1.395 Betrieben kam es zu 395 Anzeigen wegen Unterentlohnung. Betroffen waren davon 1.451 Arbeitnehmer*innen. Das geht aus dem aktuellen Bericht über den Kontrollplan von Lohn- und Sozialdumping hervor, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Besonders anfällig ist das Bau- und Baunebengewerbe, wie eine Risikoanalyse zeigt. Deshalb sind für 2022 Schwerpunktkontrollen in diesen Branchen geplant.
Gemäß Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) müssen der Arbeitsminister und der Finanzminister jährlich einen Plan zur wirksamen Kontrolle gegen Lohn- und Sozialdumping erstellen und dem Nationalrat darüber berichten. Die Finanzpolizei überprüft unter anderem konkret, ob nach Österreich entsandte oder überlassene Arbeitnehmer*innen das ihnen zustehende Entgelt erhalten.
Kontrollen durch die Finanzpolizei 2021
Im Jahr 2021 hat die Finanzpolizei 1.395 Betriebe nach dem LSD-BG kontrolliert. In 925 Fällen kam es zu Strafanträgen. 395 Anzeigen wurden wegen Unterentlohnung erstattet, wobei davon insgesamt 1.451 Arbeitnehmer*innen betroffen waren. Die dafür beantragten Strafen belaufen sich auf insgesamt rund 3,15 Mio. €. Wegen Verweigerung der Einsichtnahme in Unterlagen wurden 82 Anzeigen erstattet und insgesamt 240.000 € an Strafen beantragt.
Entscheidungen wegen Unterentlohnung wurden im Jahr 2021 456 erlassen, 239 davon rechtskräftig. Wegen verweigerter Einsichtnahme in Unterlagen wurden 81 Entscheidungen erlassen, davon waren 69 rechtskräftig. 428 rechtskräftige Entscheidungen gab es wegen Nichtbereithaltung von Unterlagen, 308 wegen Vereitelung der finanzpolizeilichen Kontrolle.
Planungen für 2022
Auf Basis dieser Daten haben die Ressorts eine Risikoanalyse erstellt und entsprechende Kontrollmaßnahmen geplant. So sind für 2022 Schwerpunktkontrollen im Bau- und Baunebengewerbe, im Transport- und Paketdienstleistergewerbe, im Lebensmittelhandel und anlassbezogen in weiteren Betrieben vorgesehen. Die bereits in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollen in grenznahen Gebieten in Niederösterreich, dem Burgenland, der Steiermark und Kärnten werden beibehalten. Insgesamt sollen 2022 1.300 Betriebe mit Arbeitnehmer*innen aus dem Ausland kontrolliert werden.