Mittwoch, November 20, 2024

Kleinkredite, Haftungen, Mittelstandsfonds, Energiezuschuss, Technologieförderung – die Konjunkturoffensive der Regierung hat jede Menge Geld locker gemacht. Wer es wofür bekommt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, ist eine Wissenschaft für sich. Ein Wegweiser.

Mit einer zum Höhepunkt der Finanzkrise präsentierten »Mittelstandsmilliarde« konnte die Bundesregierung im Herbst medial punkten. Das Bündel an Maßnahmen, mit mehreren hundert Millionen Euro dotiert, soll österreichischen Unternehmen unter die Arme greifen und die Konjunktur ankurbeln. Ein hehres Ziel, das sich, seit das Schreckgespenst Rezession herumgeistert, als noch schwieriger erweist.
Die im Oktober 2008 verabschiedete »Mittelstandsmilliarde«, die vorwiegend Klein- und Mittelbetrieben günstige Kredite verschaffen und Bauvorhaben bei Bahn und Straße forcieren soll, wird dazu nicht reichen – so viel war schon bald klar. Ein zweites, im Februar 2009 beschlossenes Konjunkturpaket zielt deshalb neben Investitionsanreizen durch vorzeitige Abschreibung vor allem auf Beschäftigungseffekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie thermische Sanierung.
Bei der Vielzahl an Förderungen kann man leicht den Überblick verlieren. Und wie die Praxis zeigt, ist auch so manche Hausbank – in der Regel die erste Anlaufstelle für Unternehmer – angesichts der Bandbreite möglicher Unterstützungen leicht überfordert. Für detaillierte Informationen zu Investitionen, die im Rahmen der Konjunkturpakete gefördert werden, ist deshalb die staatliche Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) oftmals die bessere Adresse. Auch die Wirtschaftskammer bietet qualifizierte Beratung zu diesem Thema an, zudem können die Kammern in den Bundesländern über spezifische Regionalförderungen Auskunft geben. Die Antragstellung erfolgt dann jedoch über die Hausbank oder Treuhandbank.

Konjunkturpaket I
Die unter dem Titel »Mittelstandsmilliarde« beschlossenen Maßnahmen betreffen zunächst die Bereiche Kredite, Haftungen sowie die Eigenkapitalausstattung von KMU und laufen bis 2012.

ERP-Kredite
Die Mittel für zinsgünstige Investitionskredite aus dem ERP-Fonds (European Recovery Program) wurden um 200 Millionen Euro auf 600 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Besonders gute Chancen auf Bewilligung haben Projekte mit nachhaltigen Wachstums­chancen, Beschäftigungsimpulsen oder hohem Technologie- und Innovationsgehalt.
Daneben stehen 2009 50 Millionen Euro für Klein- und Kleinstunternehmen aller Branchen bereit, um rasch Liquidität für neue Projekte zu schaffen. Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen und Betriebsmittel, vorausgesetzt es handelt sich um ein Projekt zur Modernisierung oder Erweiterung des Unternehmens. Das Volumen dieser ERP-Kleinkredite ist mit 10.000 bis 30.000 Euro limitiert, bei einem fixen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a. und einer Laufzeit von sechs Jahren (ein Jahr davon tilgungsfrei).
Für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft werden neben den bisherigen ERP-Stammkrediten für touristische Entwicklungsregionen auch Kleinkredite mit gleichen Konditionen wie oben vergeben. Die Gesamtkosten müssen zwischen 10.000 und 50.000 Euro liegen. Gefördert werden beispielsweise die Rationalisierung und Modernisierung von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, die Schaffung von Betrieben und Anlagen zur Forcierung des Aktivurlaubes und Erlebnisschwimmbäder. Die Antragstellung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Haftungen
Um Unternehmen den Zugang zu Fremdfinanzierungen zu erleichtern, wurde der Haftungsrahmen des aws um 400 Millionen Euro ausgeweitet. Bedingung: Das Projekt dient der Wettbewerbsstärkung oder der Schaffung von Arbeitsplätzen. Für Investitionen werden ebenso Haftungen übernommen wie für Unternehmenskäufe, Betriebsnachfolgen sowie dafür aufgewendete Betriebsmittel.
Die Ausfallsbürgschaft beträgt jeweils 80 Prozent. Bei Unternehmenskäufen liegt das Haftungsvolumen zwischen 25.000 und maximal 2,5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren. An Spesen werden jährlich 0,6 Prozent Haftungsentgelt sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent fällig.

Fonds
Die Beteiligung durch Fonds soll die Eigenkapitaldecke von Unternehmen stärken, um die Finanzierung von Wachstumsprojekten mittels Risikokapital zu ermöglichen. Beim mit 40 Millionen Euro dotierten »Mittelstandsfonds« der Bundesregierung handelt es sich um stille Beteiligungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Österreich und maximal 500 Mitarbeitern, aber mindestens zwei Millionen Euro Umsatz. Vorausgesetzt wird außerdem ein überzeugendes Unternehmenskonzept. Der Betrieb muss nachhaltige positive Ergebnischancen aufweisen.

Direktvergabe von Krediten
Frühestens ab Mitte 2009 sollen zusätzlich 100 Millionen Euro für größere Technologieprojekte im Bereich Forschung & Entwicklung zur Verfügung stehen. Weitere 100 Millionen Euro fließen in Investitionen, die zur Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Ener­gie oder Emissionsreduzierung beitragen. Der Kreditrahmen reicht von sehr kleinen Summen bis zu maximal fünf Millionen Euro. Die genaue Abwicklung steht noch nicht fest, das Geld kommt von der Europäischen Investitionsbank.


Konjunkturpaket II
In der zweiten Tranche an Maßnahmen stellt die Bundesregierung bis 2010 insgesamt zwei Milliarden Euro für diverse Investitionsanreize zur Verfügung.

Thermische Sanierung
50 Millionen Euro sind für Investitionen in die thermische Sanierung von Unternehmen reserviert, weitere 50 Millionen für private Wohnhäuser, um den Wärmeschutz der Gebäude zu verbessern. Gefördert werden die Dämmung von Geschoßdecken, Dach und Außenwänden, die Sanierung und der Austausch von Fenstern und Außentüren, der Tausch von Heizkesseln sowie der Einbau von Solaranlagen. »Damit helfen wir den Installateuren, Fenstererzeugern und Baufirmen in Zeiten der Krise mit zusätzlichem Auftragsvolumen von 650 Millionen Euro«, meint Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Eine Hand wäscht die andere – versprochen wurde im Übrigen auch eine besonders unbürokratische Abwicklung der Ansuchen.
Bei betrieblichen Förderwerbern müssen die Investitionskosten mindestens 35.000 Euro betragen. Die Höhe der Förderung errechnet sich aus der investierten Summe sowie der erreichten Energiekennzahl (kWh/m²) und kann bei Betrieben bis zu 40 Prozent der aufwendeten Summe ausmachen. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage eines Energieausweises vor Beginn der Bautätigkeiten. Anträge von Unternehmen wickelt die Kommunalkredit Public Consulting ab, für private Haushalte sind Banken und Bausparkassen die Ansprechpartner.

Forschung und Entwicklung
Für wirtschaftsnahe Forschungsförderung stehen 33 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Förderwürdig sind innovative, technologieorientierte KMU, deren Gründung höchstens sechs Jahre zurückliegt. Bis zu 70 Prozent der Kosten für technisch riskante und wirtschaftlich interessante Projekte werden ersetzt, durch Zuschüsse des jeweiligen Bundeslandes kann sich die Förderung auf 100 Prozent erhöhen. Ansprechpartner ist die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Möglich sind ein Zuschuss in Kombination mit einem Direktdarlehen der FFG (Zinssatz 2–3 % p.a.), ein Zinszuschuss zu Krediten oder eine Haftungsübernahme für größere Forschungsprojekte.

Vorzeitige Abschreibungen
Durch die Möglichkeit, bewegliche Anlagegüter vorzeitig abzuschreiben, sollen Unternehmer angeregt werden, geplante Investitionen trotz schlechter Wirtschaftslage vorzuziehen. Per Ansuchen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung bereits 30 Prozent der Kosten einschließlich der linearen Abschreibung berücksichtigt werden. Die Investition ist dadurch früher abgeschrieben. Für diese Maßnahme sind 230 Millionen Euro berücksichtigt. Über Details informieren Finanzämter, Steuerberatungskanzleien sowie die Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer.

Schaffung von Arbeitsplätzen
Für Unternehmensprojekte, die der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen, stehen jährlich 40 Millionen Euro bereit. Diese Mittel werden nach Möglichkeit von den Ländern verdoppelt. Auch die Fördermittel des AMS wurden um 35 Millionen Euro jährlich aufgestockt, um die Qualifikation und Ausbildung von Arbeitslosen zu verbessern. Ansprechpartner für Anträge und Projekte ist das AMS.

Ran an die Töpfe
Rund 450 Bundes- und Landesförderungen sowie mehr als 150 EU-Förderungen stehen für Investitionen zur Verfügung. Zuschüsse gibt es praktisch für jeden Fall der Fälle von Betriebsgründung über Kapazitätserweiterung bis zu e-commerce-Projekten. Die Chancen, vor allem an EU-Gelder heranzukommen, stehen für österreichische Unternehmen gar nicht schlecht – doch nur die wenigstens holen sich Förderungen ab. Die Zurückhaltung der Betriebe ist für Paul Rübig, ÖVP-Abgeordneter des EU-Parlaments, unverständlich. Seit 2005 wurden, so Rübig, 650 KMU bei Innovationen mit 15 Millionen Euro aus EU-Mitteln unterstützt. Rund 90 Prozent der Anträge wurden bewilligt.
Besonders spendabel zeigt sich die EU, wenn es um die Themen Energieeffizienz sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) geht. »Viele Unternehmen wissen nicht, welche Förderungen es gibt oder wie sie an Förderungen herankommen«, meint auch Microsoft-Österreich-Chefin Petra Jenner. Der kürzlich präsentierte »EU-Fördermittel-Ratgeber«, eine Ini­tiative von Wirtschaftskammer, Microsoft, Hewlett-Packard und Intel, soll die Informationsdefizite bei Österreichs Unternehmern nun beseitigen helfen. Wenigstens der Blick über den Dschungel ist von dieser Internet-Plattform aus frei – bleibt nur noch der Weg durch das Bürokratie-Dickicht. 

 

Info & Beratung:

>> Austria Wirtschaftsservice (aws)
Tel.: 01/501 75-0, www.awsg.at

>> Wirtschaftskammer Österreich
Tel.: 05 90 900, www.wko.at

>> Österreichische Hotel- und Tourismusbank:
Tel.: 01/515 30, www.oeht.at

>> Kommunalkredit Public Consulting
Tel.: 01/316 31-0, www.public-consulting.at

>> Forschungsförderungsgesellschaft
Tel.: 05 77 55-0, www.ffg.at

>> Arbeitsmarktservice
Tel.: 01/331 78, www.ams.at

>>Übersicht über Förderungen:
www.foerdermittel-ratgeber.at
www.eufoerderguide.wko.at

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