Sonntag, Dezember 22, 2024

Gewerbeordnungsnovelle:, Betonbohren und -schneiden soll ein freies Gewerbe werden.  Aus Sicht der Bauwirtschaft ist das höchst bedenklich. Ein Kommentar der Bundesinnung Bau.

Die Diskussion um die Gewerbeordnungsnovelle in den letzten Wochen hat vielerorts gezeigt: Argumente rund um die Sinnhaftigkeit von reglementierten Gewerben werden oftmals reflexartig als Wahrung von Eigeninteressen und zünftlerisches Denken der Interessenvertreter abqualifiziert. Tatsächlich aber kommen diese Argumente aus der Praxis, sind alle sachlich begründet und nachvollziehbar. Da hätte mehr Sachlichkeit der Diskussion gut getan.

Die Gewerbeordnung unterscheidet bisher zwischen reglementierten Gewerben und freien Gewerben. Für die Anmeldung eines reglementierten Gewerbes benötigt man eine Befähigungsprüfung, während man für das freie Gewerbe bloß älter als 18 Jahre sein muss. Als Mittelding hat der Gesetzgeber 1998 die Teilgewerbe geschaffen. Für diese brauchte man einen bestimmten Ausbildungsnachweis, der jedoch wesentlich einfacher zu erlangen war als die Befähigungsprüfung. Mit der aktuellen Novelle der Gewerbeordnung sollen die bisherigen Teilgewerbe – mit zwei Ausnahmen – zu freien Gewerben gemacht werden.

Das heißt: Der Ausbildungsnachweis ist nicht mehr erforderlich. Jedermann kann nach dem 18. Geburtstag ein solches Gewerbe anmelden. Das soll nach dem Beschluss des Ministerrats auch für Betonbohren und -schneiden gelten.

Dies ist aus Sicht der Bauwirtschaft höchst bedenklich. Unter Betonbohren ist nämlich nicht ein kleines Bohrloch, das man mit der Bohrmaschine aus dem Baumarkt bohrt, zu verstehen. Beim Betonbohren und -schneiden handelt es sich um Arbeiten, die wesentlichen Einfluss auf die Statik von Gebäuden haben können. Eine unsachgemäße Durchführung kann daher durchaus eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten.
Es bleibt zu hoffen, dass das Parlament diesen Argumenten etwas abgewinnen kann und hier noch eingelenkt wird.

Video: Betonbohren und -schneiden in 1:27 Minuten erklärt: www.bautv.or.at

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