Samstag, Dezember 21, 2024

Am Building Information Modeling, kurz BIM, führt im Bauwesen langfristig kein Weg vorbei. In den USA und den skandinavischen Ländern im Einsatz, kommt BIM jetzt auch langsam in Österreich an. Beruht die Verwendung von BIM bei Ausschreibungen und Vergaben öffentlicher Bauaufträge derzeit noch auf einer Empfehlung der Europäischen Kommission, so könnte die heuer anstehende Überarbeitung der Vergaberichtlinie die Auftraggeber noch stärker in die Pflicht nehmen, BIM zu verwenden. Tatsächlich spricht in der Theorie vieles für BIM.

Ein Gastkommentar von Dörk Pätzold und Daniela Leitner, PHH Rechtsanwälte in Wien.

BIM soll durch konsequente Nutzung digitaler Daten zu einem umfassenden Wandel der Arbeitstechniken und Arbeitsweisen in der österreichischen Bauwirtschaft führen. Dies insbesondere durch die frühzeitige Kooperation aller Beteiligten und die Offenlegung der realistischen Kosten von Anfang an. Die Nutzung von digitalen Bauwerksmodellen, gekoppelt mit Informationen wie Zeitplänen, Kosten oder Quantität, verspricht eine signifikante Steigerung der Produktivität und eine Reduktion der Fehler, da diese frühzeitig erkannt werden. In der Praxis stellt sich derzeit die Frage, wie BIM überhaupt in einen Planungsprozess integriert werden kann, wer wofür haftet und welche Software angeschafft werden soll.

Aus rechtlicher Sicht rücken die Notwendigkeit der klaren Definition der Haftung, der sachgemäße Umgang mit Daten und die lückenlose Dokumentation noch mehr in den Fokus. Anhand eines klassisches Falles: Wer haftet bei Freigabe eines mangelhaften Planungsbeitrages, weil Planungsfehler in Vorleistungen übersehen wurden. Klar zu definieren ist daher, ob und in welchem Umfang für Planungsbeiträge gehaftet werden soll und wer haftet.

Der Kapitän

Ein Blick in die BIM-erfahrenen Länder zeigt, dass die Vorbereitungsphase eines BIM-basierten Projekts entscheidend für den Erfolg ist. Denn die digitale gemeinsame Nutzung der Modelle via Projektmanagement-Plattformen birgt auch Risken. Zum einen muss sichergestellt sein, wer welche Aufgabe in dem Prozess hat, wer was verändern darf und wer schluss-endlich die Verantwortung trägt. Der sogenannte BIM-Manager kann dabei sowohl der Auftraggeber sein, wenn dieser genügend Ressourcen und Know-how bereitstellen kann, als auch der Objektplaner, Projektsteuerer, der Bauunternehmer oder ein externer Berater. Wichtig ist, dass alle Fäden bei ihm zusammenlaufen und er die Standards für das Bauprojekt aufsetzt und deren Einhaltung überwacht. Denn schlussendlich haftet meist der BIM-Manager für auftretende Fehler. Aber: Dazu müssen alle Erwartungen an ihn klar definiert sein.

Risiko Whistleblower

Bauprojekte beinhalten sensible Daten, die nicht weitergegeben werden dürfen. Ein digitales Tool wie BIM braucht deshalb klare Regeln, wie mit Verstößen umgegangen wird. Mangels Regelung im BIM-Vertrag ist daher zu empfehlen, gesondert klar definierte Compliance-Vereinbarungen zu treffen. Darin sollte zur Minimierung des Risikos eine klare Regelung der Zugriffsberechtigungen festgelegt werden sowie wer welche Informationen an wen weitergegeben darf, samt den Konsequenzen der unrechtmäßigen Weitergabe.

Leitfaden bewahrt vor Chaos

In Zukunft wird auch in der österreichischen Baubranche kein Weg an BIM vorbeiführen, und es wird insbesondere Einfluss auf den Bereich des Projektmanagements haben. Denn die Software dokumentiert genau, welcher Beteiligte wann was oder was nicht getan hat. Jedenfalls bedarf es einer umfassenden auch rechtlichen Strukturierung eines Projektes – aber vor Projektbeginn.n

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