In der Rubrik »Fragen an die Politik«haben Vertreter der Bau- und Immobilienbranche die Möglichkeit, konkrete Fragen an Politiker zu formulieren. In der aktuellen Folge kommt Karl Friedl, Geschäftsführer M.O.O.CON und Sprecher der IG Lebenszyklus Hochbau, zu Wort. Gerichtet wurde die Frage an Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Thema: Berücksichtigung der Lebenszykluskosten im Rahmen des Bestbieterprinzips |
Karl Friedl, Geschäftsführer M.O.O.CON und Sprecher der IG Lebenszyklus Hochbau
»Anfang dieses Jahres sollte die Bundesvergabegesetz-Novelle 2015 in Kraft treten, wonach nicht nur in der Baubranche das Bestbieter- statt des Billigstbieterprinzips zu verwenden ist. Was sind die wichtigsten Eckpunkte dieses Bestbieterprinzips und wie werden Sie sicherstellen, dass in der Vergabe die Kompetenz in puncto Berechnung von Lebenszykluskosten vorhanden ist?«
Reinhold Mitterlehner, Vizekanzler & Wirtschaftsminister
»Die Novelle des Bundesvergabegesetzes bestimmt Kategorien, bei denen verpflichtend das Bestbieterprinzip anzuwenden ist – etwa bei geistigen Dienstleistungen, bei Bauaufträgen, deren geschätzter Auftragswert mindestens eine Million Euro beträgt, oder bei der Beschaffung von bestimmten Lebensmitteln. Das heißt, dass in diesen Fällen nicht mehr allein der niedrigste Preis eines Angebots entscheiden darf, sondern auch andere Zuschlagskriterien berücksichtigt werden müssen. Das wird besonders österreichischen Unternehmen mit ihrem hohen Qualitätsniveau zugutekommen. Das angesprochene Lebenszyklusmodell ist nicht Teil der verpflichtenden Bestbieter-Kategorien, der Auftraggeber kann sich aber freiwillig dafür entscheiden, Folgekosten als weiteres Zuschlagskriterium in seine Ausschreibung aufzunehmen.«