Die Bauwirtschaft hat sich als eine der hauptbetroffenen Branchen im Normungsbereich stets für praxisbezogene, schlanke und leistbare Baustandards eingesetzt.
Das neue Normengesetz 2016 ist das Ergebnis eines jahrelangen Diskussionsprozesses über notwendige Reformen im Normungswesen, in dem auch zahlreiche Forderungen der Bauwirtschaft umgesetzt wurden. Aus unserer Sicht ist im neuen Gesetz sehr zu begrüßen, dass nationale verbindliche Normen kostenlos im Internet bereitgestellt werden müssen.
Damit wird einer langjährigen Forderung der Bauwirtschaft entsprochen, dass Normen, die gleichsam Gesetzescharakter haben, so wie Gesetze frei zugänglich sein müssen. Entscheidend bei der Umsetzung wird die Klarstellung sein, welche nationalen Normen tatsächlich als verbindlich anzusehen sind und wer die kostenlose Bereitstellung vornimmt. Wie wichtig ein erleichterter Zugang von Baubetrieben zu Normen für die Baupraxis ist, zeigt die erfreuliche Akzeptanz des bundesweiten Normenpaketes der Bundesinnung Bau seit Anfang 2015.
Weiters ist es aus Sicht der Bauwirtschaft sehr positiv, dass die Teilnahme von Experten an der Normung künftig wieder kostenlos sein muss. Der kostenlose Zugang zur Normungsarbeit ist eine wichtige Voraussetzung für eine möglichst hochwertige Normenarbeit.
Als weitere Neuerungen sieht das Gesetz eine Schlichtungsstelle und einen Normungsbeirat vor, die verstärkt Kontroll- und Aufsichtsfunktionen im Normenwesen wahrnehmen sollen.
Als Anteil an der Gebarung der Normungsorganisation verpflichtet das Gesetz Bund und Länder zu einem jährlichen Beitrag von gesamt € 1,55 Millionen pro Jahr mit einem Länderanteil von 40 %. Damit werden neben Mitgliedsbeiträgen der Normungsorganisation auch die Vergütung der Veröffentlichung von verbindlichen Normen durch Bund und Länder pauschal abgegolten. Die künftige Herausforderung der Normungsorganisation wird sein, unter den neuen Rahmenbedingungen eine entsprechende Finanzierung der Normungstätigkeit unter Aufrechterhaltung der erwarteten Qualität sicherzustellen.