Stefan Harasek, neuer Präsident des Österreichischen Patentamts, empfiehlt innovativen Unternehmen, ihre Erfindungen schon vor der Suche nach Investoren schützen zu lassen.
Interview: Angela Heissenberger
Wann und für wen macht eine Patentanmeldung Sinn?
Stefan Harasek: Eine Patentanmeldung macht vor allem Sinn, wenn Sie mit Ihrer Erfindung ins Geschäft kommen möchten. Oder auch dann, wenn Sie einfach die Kontrolle darüber haben wollen, wer Ihre Erfindung nutzen darf. Gleich vorweg ein Tipp: Erst zum Patentamt, dann an die Öffentlichkeit! Innovative Unternehmen und Start-ups sind gut beraten, so früh wie möglich zu uns zu kommen. Wir sagen Ihnen, wie die Chancen auf Patente und Marken stehen und was die beste Strategie ist.
Gehen Österreichs Unternehmen zu leichtfertig mit ihren Erfindungen, Marken und Designs um?
Harasek: Die großen Firmen, also die Patentprofis, wissen um die Bedeutung des gewerblichen Rechtsschutzes meist sehr gut Bescheid, KMU und Start-ups haben da öfters noch Luft nach oben. Sie wollen wir verstärkt an Bord holen und ihnen ein Rüstzeug geben, um ihr geistiges Eigentum genau dort und genau so zu sichern, wo und wie es für sie am besten passt. Während der Coronakrise haben viele Unternehmen den Schutz ihrer Innovationen aufgeschoben – eine sehr riskante Vorgangsweise: Inzwischen ist die Erfindung nicht mehr neu und der Wettbewerbsvorteil löst sich in Luft auf.
Welche Schutzrechte gibt es im Ausland und sind diese ausreichend?
Harasek: Patente, Marken und Designs können Sie für fast alle Länder der Welt beantragen – und sie können dafür immer das Österreichische Patentamt als Ausgangsbasis nehmen. Sinnvoll ist Schutz ganz grundsätzlich dort, wo sie verkaufen, dort wo sie produzieren und dort, wo ihre Konkurrent*innen sind. Viele österreichische Marktführer sichern ihre wichtigsten und grundlegendsten Technologien zunächst am Standort ab.
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