Mittwoch, November 20, 2024
Die Novelle zum Pensionskassengesetz soll mehr Transparenz für die Kunden bringen. Vertreter der Firmenpensionisten sprechen von »Pseudosanierung«.

Der Fahrplan ist straff: Noch im Herbst kommt der Entwurf für eine Novelle zum Pensionskassengesetz zur Begutachtung in den Nationalrat, in Kraft treten sollen die Änderungen bereits zu Jahreswechsel. Österreichs Pensionskassen unterstützen das von den Sozialpartnern erarbeitete Reformprogramm – »ein tragfähiger Kompromiss«, meint Fritz Janda, Geschäftsführer des Fachverbandes der Pensionskassen. Völlig anders sehen das Gewerkschaft, Arbeiterkammer und vor allem der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten, der in die Verhandlungen nicht eingebunden war. »Pseudosanierung des Systems« nennen die Vertreter der Firmenpensionisten den vorliegenden Entwurf.

Ungeklärte Altlasten
Tatsächlich wurde der Forderung nach Steuernachlässen, um die Verluste und massiven Pensionskürzungen – bis zu 25 Prozent allein heuer – abfedern zu können, nicht entsprochen. Auch in zwei weiteren Punkten konnte keine Einigung erzielt werden: So gibt es für die alten Sonderverträge noch immer keine Lösung. Durch sie muss ein kleiner Teil der Kunden jedes Jahr empfindliche Einbußen hinnehmen, weil der Rechnungszins in den 90ern mit bis zu 6,5 Prozent viel zu hoch angesetzt wurde und heute nicht mehr erreichbar ist. Die Frage eines Mindestertrags blieb ebenfalls ungeklärt; u.a. hatten zuletzt Experten der Beratungsunternehmen Mercer und Watson Wyatt vor einer Wiedereinführung der Mindestertragsgarantie entsprechend der Fassung vor 2003 gewarnt. Dies würde Eigenkapitalnachschüsse von bis zu 25 Prozent nach sich ziehen – Geld, das die Pensionskassen nicht haben. Kern des neuen Gesetzesentwurfs ist ein »Lebensphasenmodell«, mit dem ältere Arbeitnehmer gegen Ende ihres Erwerbslebens in eine Veranlagung mit mehr Sicherheit übertreten können. Junge Arbeitnehmer können dagegen eine dynamischere, stärker ertragsorientierte Veranlagung wählen, die Chance zum späteren Umstieg bleibt gewahrt.

Auch der Wechsel von einer Pensionskasse in eine betriebliche Kollektivversicherung und umgekehrt soll erleichtert werden. Künftig ist Transparenz angesagt: Quartalsberichte an die Kunden ermöglichen den Vergleich der Performance mit den Ergebnissen anderer Pensionskassen. Die Verwaltungskosten werden deutlich ausgewiesen.

Hoffnungsschimmer
In Österreich gibt es derzeit sechs überbetriebliche und 13 Betriebspensionskassen, die ein Vermögen von 11,5 Milliarden Euro veranlagen. Rund 560.000 Personen haben Anspruch auf eine Firmenpension, das ist etwa jeder fünfte Beschäftigte. Im Zuge der Finanzkrise verzeichneten die Pensionskassen im Vorjahr katastrophale Ergebnisse – im OECD-Durchschnitt lagen die Verluste bei minus 23 Prozent. In Österreich ergab die Veranlagung ein Minus von 12,94 Prozent, zwei Drittel der Bezieher mussten eine Kürzung hinnehmen. Im ersten Halbjahr 2009 zeigte sich nun ein blasser Hoffnungsschimmer: Die Pensionskassen erwirtschafteten einen Ertrag von 2,7 Prozent. n

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