Nun war es soweit: Im Museum für Angewandte Kunst durfte die Wiener Architektin Silja Tillner über ihre Studienreise in die USA, nach London und Paris berichten. Zweck der Unternehmung: Den Wiener Boden zu bereiten für eine Änderung der Bebauungsbestimmungen.
Die USA, das Land der unbegrenzten und vor allem flexiblen Möglichkeiten. Hier ist nichts absolut, auch nicht die zulässigen Gebäudehöhen. Die sind erstens immer von der bebauten Grundfläche abhängig: Eine in den Bebauungsbestimmungen ausgewiesene "Floor-Area-Ratio (FAR)" von 13:1 bedeutet, dass ein Gebäude dreizehnmal so hoch sein darf wie seine Grundfläche. Die Stadtverwaltungen gehen aber noch weiter und verteilen Höhen-Gutpunkte. Wer in Chicago rund um sein Hochhaus eine öffentliche Plaza oder eine Grünfläche anlegt, darf höher hinaus, als es die Bebauungsbestimmung erlauben würde. Seattle wieder verleiht Bonuspunkte für die Errichtung von Kindergärten, Behindertenheimen oder skulpturalen Gebäudespitzen.
Solche Facetten der Gestaltung seien in Wien ohnehin informell vorhanden, meint Vatter, der Leiter der für Stadtteilplanung zuständigen Magistratabteilung 21. Ob sie in Gesetzesform gegossen werden können, soll sich in den nächsten Monaten zeigen. Eines schließt Görg immerhin aus: "Es gibt einen Konsens, dass es in der Innenstadt keine Hochhäuser geben darf!"