Mittwoch, November 20, 2024
Der Verband der Internetserviceprovider (ISPA) begrüßt den erleichterten Infrastrukturzugang in der jüngsten TKG-Novelle als Schritt in die richtige Richtung, bedauert aber Details beim Wegfall von Regulierungsverpflichtungen.

„Auf den ersten Blick scheint hier ein ausgewogenes Paket vorzuliegen, durch das die Chance besteht, den im europäischen Vergleich hinterherhinkenden Breitbandausbau in Österreich voranzutreiben“, kommentiert Andreas Wildberger, ISPA-Generalsekretär, den Initiativantrag der Abgeordneten Karin Hakl und Kurt Gartlehner. Durch die Änderungen – vor allem im Bereich „Inanspruchnahme und Abgeltung von Leitungsrechten“ – sollen nun alle Marktteilnehmer, große etablierte aber auch kleinere mittelständische Unternehmen, die Möglichkeit haben, in das Netz der Zukunft zu investieren: Mehrfache Aufgrabungskosten werden vermieden – es sollen alle vorhandene Infrastruktur, konkret vorhandene Leerverrohrungen und Leitungen auf Nachfrage in einem kurzen Verfahren durch Leistung einer „angemessenen geldwerten Abgeltung“ nutzen können, sofern es für den Eigentümer „wirtschaftlich zumutbar“ und „technisch vertretbar“ ist.

"Die Praxis wird nun zeigen, wie einfach es für nachfragende Unternehmen wirklich ist, eine Vereinbarung mit dem so Verpflichteten zu erzielen", so die ISPA. Dies soll laut TKG-Novelle innerhalb von vier Wochen möglich sein. „Als mögliche Streitpunkte kommen nämlich genau die oben zitierten Aspekte der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, der technischen Vertretbarkeit sowie natürlich der angemessenen geldwerte Abgeltung in Betracht“, gibt der ISPA Generalsekretär zu bedenken. Kommt es zu keiner Einigung, ist jedenfalls ein Verfahren bei der Regulierungsbehörde vorgesehen, wobei vom Gesetzgeber eine fixe Frist von maximal sechs Wochen eingeräumt wurde, innerhalb derer behördenseitig eine Entscheidung getroffen werden muss. Ob diese vorgesehenen Fristen tatsächlich dem Markt genügen, wird sich erst weisen, zumal fraglich ist, ob es sich potenzielle Endkunden leisten können, diese Zeitspannen abzuwarten, sollte der Provider ihrer Wahl die Verbindung erst herstellen müssen.

Ein echter Wermutstropfen des eingebrachten Änderungsvorschlags ist für den Verband ein gesetzlich festgeschriebener Automatismus, der alle Verpflichtungen für marktbeherrschende Unternehmen aufhebt, sobald ein bestimmter Markt dereguliert wird und zwar ohne dass es dagegen ein Rechtsmittel gibt. „Es ist sehr bedauerlich, dass die vor dem EuGH sowie dem VwGH erfochtenen Rechte von Marktteilnehmern hier nicht eingeflossen sind“, kommentiert Wildberger die entsprechende Stelle im Gesetzesantrag. Es sei zu befürchten, dass der mühevolle gerichtliche Reigen neu beginnen werde. „Für den Breitbandausbau und den Wettbewerb am Markt bedeutet dies, dass es beim Beschleunigen immer wieder zu Aussetzern kommen kann“, so Wildberger weiter. Dies sei eine "sehr unangenehme Begleiterscheinung, wenn man sich auf die Überholspur begeben wolle", und zwar eine, "die durchaus vermieden hätte werden können".

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