Der Bauwirtschaft drohen in Zukunft mehr Kontrollen und härtere Strafen als anderen Branchen.
2015 trat eine Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) in Kraft, das anstelle des Grundlohns den Entgeltbegriff im Gesetz verankerte. Damit rückten auch weitere Entgeltbestandteile, insbesondere Zulagen, in den Fokus der Kontrollbehörden. Die Bundesinnung Bau hat schon damals gewarnt, dass die Ausweitung auf das Entgelt zu unangemessenen Bestrafungen seriöser heimischer Betriebe führen wird, die in der Auslegung des Kollektivvertrags einmal danebenliegen, was angesichts der Komplexität und Vielzahl der Bestimmungen auch bei angemessener Sorgfalt schon einmal passieren kann. Die aktuelle Verwaltungspraxis zeigt, dass selbst bei kleinsten Formalfehlern unangemessen hohe Strafen verhängt werden.
Im Zuge der angekündigten Entbürokratisierung plant die Regierung nun eine Beschränkung der Lohn- und Sozialdumping-Bestimmungen auf Grundlohn und Sonderzahlungen. Allerdings soll diese Erleichterung in allen Branchen mit Ausnahme der Bauwirtschaft zur Anwendung kommen. Damit würde der Bau in Zukunft stärker kontrolliert als alle anderen Branchen und Bau-Arbeitgeber würden auch weiterhin selbst bei kleinsten Verfehlungen hart bestraft werden. Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel appelliert deshalb an alle politisch Verantwortlichen, diese im Regierungsprogramm festgelegte Ungleichbehandlung nochmals zu überdenken und die angestrebte Entbürokratisierung im LSD-BG auch im Bereich der Bauwirtschaft umzusetzen.