Verzerrung, Nummer drei
Die Telekom Austria hat in der ersten Februarwoche den Festnetzmitbewerb über eine Frühjahrsaktion in Kenntnis gesetzt. Informiert wurden die Provider über ein weiteres Wholesaleangebot für den Zeitraum vom 6. März bis 4. Juni. Aus dem Angebot herauslesbar ist ein neuerliches Kombipaket, welches den Markt in Österreich durchbeuteln wird.
Während sich die Konsumenten über eine mittlerweile praktisch nahtlose Aneinanderreihung der als Einzelaktionen proklamierten Produktpakete (Festnetztelefonie, Mobilfunk und Internet günstiger aus einer Hand) freuen dürfen, wäre die TA gemäß Marktregulierung verpflichtet, den Alternativen entsprechend wirtschaftlich nachbildbare Wiederverkaufslösungen zu bieten. Allerdings betrifft die TA-Sonderaktion nur Neukunden. Die Alternativen können damit den Kundenlockrufen der Telekom unmittelbar nichts Gleichwertiges entgegensetzen. Gelten doch für die Provider die eigenen, umworbenen Kunden als Bestandskundschaft.
Die Branchenvereinigung Internet Service Providers Austria (ISPA) erwartet für dieses Jahr mögliche zusätzliche Bündelungen mit Sprachminuten respektive Festnetz-Pauschaltarife in den Kombipaketen der TA. "Wie bereits in den vorigen Kombiangebotaktionen sind die erwarteten Retailpreise für alternative ISPs vermutlich nicht wirtschaftlich nachbildbar und verzerren damit den Wettbewerb", wurde nun per Rundbrief an die Mitglieder gewarnt.
Der Kampf gegen die Benachteilung am Festnetzmarkt hat sich für die Provider zu einer unendlichen Geschichte entpuppt. Zwar wurden bereits infolge der ersten beiden Kombipakete aus den Jahren 2007 und 2008 die aus Sicht der ISPA bestehenden klaren Bescheidverstöße an die Regulierungsbehörde gemeldet - das Resultat waren jedoch ledliglich Nachbesserungen im Angebot der TA. Dadurch wurde das Kombipaket zwar vor den Augen der Regulierungsbehörde legalisiert, das Problem aber nicht gelöst. Um alle Möglichkeiten auszureizen wurde die Causa der Bundeswettbewerbshörde angezeigt, von dem ISPA-Mitglied Tele2 ein Verfahren vor dem Kartellgericht eingeleitet und ein zivilgerichtliches Verfahren nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vor dem Handelsgericht eröffnet. "Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, sollten aber in absehbarer Zeit Entscheidungen bringen", erklärt ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger. Kombipaket Nummer drei scharrt indes bereits in den Startlöchern.