Montag, Dezember 23, 2024
In einem kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag zum Reorganisationsbegleitgesetz, wodurch auch das Militärbefugnisgesetz geändert wird, seien im Parlament von der Regierungsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition die Befugnisse der militärischen Organe und Dienststellen beträchtlich erweitert worden.

Diese können nun von Betreibern öffentlicher Telekomdienste (Telefonie, Mobilfunk, Internet) kostenfrei und unverzüglich Auskünfte über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses verlangen, wenn sie das für ihre Aufgabe als notwendig erachten. "Durch diese Nacht-und-Nebel-Aktion wurden sowohl die Gesetzesbegutachtung als auch andere demokratische Institutionen wie der Datenschutzrat einfach umgangen und keine Diskussion mit den Betroffenen geführt", so ISPA-Präsident Georg Hahn.

Das Militär erhalte somit mehr Rechte als die Polizei, die eine derartige Datenauswertung nur unter bestimmten Voraussetzungen ("Gefahr in Verzug") durchführen darf. Mit dieser Vorgangsweise nehme der überwachungsstaat immer konkretere Formen an. Die Telekombetreiber und Internet Service Provider wären heute schon mit einem erheblichen Mehraufwand an Nachforschungstätigkeiten für Anfragen der Polizei nach dem Sicherheitspolizeigesetz konfrontiert. "Die Tatsache, dass einfach per Gesetz die gesamten Kosten dieser Tätigkeiten den Betreibern aufgezwungen werden, ist völlig unakzeptabel", so ein verärgerter ISPA-Generalsekretär Kurt Einzinger.

"Das ist eine gänzlich undemokratische Vorgangsweise", ergänzt Hahn. Die ISPA fordert daher die Regierung auf, diese Bestimmung nochmals zu überdenken und mit den Vertretern der Telekombetreiber in Dialog zu treten um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

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