Eine aktuelle Befragung von rund 2.000 Personen über 40 Jahren zeigt, dass neben Wertpapieren oder Immobilien auch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bestattungsvorsorge und Testament als Vorsorgemaßnahmen in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben.
Die österreichische Bevölkerung hat grundsätzlich ein hohes Bewusstsein für die Regelung des eigenen Nachlasses. So geben 43% der Befragten an, dass ein Testament ein gutes Gefühl der Ordnung verspricht. 40% möchten mit einem Testament die Verteilung des Nachlasses selbst bestimmen und 38% möchten damit Streit unter den Angehörigen vermeiden. Immerhin 35% der Befragten haben schon einmal daran gedacht, ein Testament zu machen. 10% geben an, nicht daran zu denken.
Als häufigsten Anlass für die Erstellung eines Testaments geben 48% der Befragten das Erreichen eines bestimmten Alters an. Knapp über ein Viertel (26%) sieht eine Erkrankung als Motiv. 18% sehen im Erwerb von Immobilien einen guten Grund für eine testamentarische Vorsorge.
28% der Bevölkerung ab 40 Jahren haben ein Testament als bewusste Vorsorgemaßnahme gemacht. Bei den über 70-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 42%. Am häufigsten regeln die Kärntner:innen mit 35% vorsorglich ihren Nachlass, gefolgt von den Salzburger:innen mit 34% und den Oberösterreicher:innen mit 33%.
Beratung bei der Testamentserrichtung gewünscht
Die Hälfte der Befragten ab 40 Jahren lässt sich bei der Errichtung eines Testaments von einer Notarin oder einem Notar beraten. Sogar 68% der Befragten sind der Meinung, dass nicht registrierte Testamente leicht verschwinden können und die bei weitem überwiegende Anzahl der registrierten Testamente wurde im Österreichischen Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer registriert.
Weitere Vorsorgemaßnahmen gewinnen an Relevanz
Rund 10% der österreichischen Bevölkerung ab 40 Jahren verfügen derzeit über eine Patientenverfügung. Damit legen sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten für sie nicht getroffen werden dürfen. 17% der Bevölkerung haben eine Bestattungsvorsorge, mit der sie zu Lebzeiten ihre Wünsche für die Beerdigung festlegen oder finanziell absichern. Bei den über 70-Jährigen hat derzeit bereits ein Viertel eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen. Eine generelle Vorsorgevollmacht haben 7% der Bevölkerung errichtet.
„Besonders erfreulich finde ich, dass sich die Anzahl der errichteten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen innerhalb der letzten 6 Jahre verdoppelt hat und die Notarin oder der Notar als erste Anlaufstelle seit Jahren hoch im Kurs ist“, kommentiert Notar Christoph Beer von der Österreichischen Notariatskammer die Ergebnisse der Umfrage.
Die Österreichische Notariatskammer fordert nach dem Vorbild zahlreicher EU-Staaten, dass auch in Österreich in Hinkunft die vollständige Verlassenschaftsabwicklung durch Notar:innen erledigt werden darf. Notar:innen werden vom Justizministerium bestellt und sind als Gerichtskommissär:innen Amtsträger:innen. In Erweiterung dieser Funktion könnten die Notar:innen das gesamte Verlassenschaftsverfahren bis zur Beschlussausfertigung und Bereinigung des Grundbuchs digital durchführen. Die Einführung des elektronischen Verlassenschaftsaktes ist für die derzeit 536 digitalisierten Notariate vorbereitet, der Zugriff auf die „Verfahrensautomation Justiz“ ist seit 2008 gesetzlich möglich, aber noch nicht für die Ausrollung freigegeben.
„Die Österreichische Notariatskammer regt diese Freigabe bereits seit Jahren an, ebenso wie die Einsichtsmöglichkeit in die Kontenregister. Damit könnten im Zuge der Verlassenschaftsabwicklung Konten wie auch Sparbücher der verstorbenen Personen unmittelbar identifiziert werden, was die Verlassenschaftsverfahren um einiges beschleunigen würde“, so Notar Beer abschließend.