Aktuell werden zahlreiche Hilfspakete geschnürt, um die dramatischen Auswirkungen der Coronakrise für die Unternehmen abzufedern. Hier finden Sie erste Informationen zu Überbrückungsfinanzierungen, Steuer- und Sozialversicherungsstundungen.
1) Informieren Sie sich welche Begünstigungen (wie z.Bsp. Steuerstundungen, Stundung SVS und ÖGK Beiträge sowie Mietzinsminderungen) Sie in Anspruch nehmen können.
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_soziales
Hinweis: informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer Leasinggesellschaft über Stundungsmöglichkeiten
2) Überbrückungsfinanzierung - Informationen und Ablauf
Für gewerbliche und industrielle KMUs mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich (keine Betriebe der Tourismus- oder Freizeitwirtschaft) ist das AWS (Austria Wirtschaftsservice) zuständig.
https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsfinanzierungen/ (Informationen)
https://foerdermanager.aws.at/#/ (Registrierung)
Für heimische Gastronomie- und Tourismusbetriebe ist die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) zuständig
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/ (Informationen)
https://portal.oeht.at/ (Registrierung)
Für Wiener KMUs der gewerblichen Wirtschaft ist die WKBG zuständig.
https://www.wkbg.at/buergschaftsbank-wien-kredite/ (Informationen)
https://www.wkbg.at/downloads/ (Produkte und Konditionen)
Für niederösterreichische KMUs der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe der Fachgruppe Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einer Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer NÖ ist die NÖBEG zuständig.
https://www.noebeg.at/corona-virus-massnahmen-paket/ (Informationen)
https://wfp.noe.gv.at/ (Registrierung)
Für Details zu den Förderkriterien (Voraussetzungen, Zweck, Höhe, Laufzeit, etc.) wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Förderstelle.