Die Wiener Juristin Andrea Jelinek übernimmt die Leitung der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU und überwacht künftig die Einhaltung der neuen Datenschutzgrundverordnung.
Für Andrea Jelinek ist der Datenschutz kein Neuland. Sie leitete bereits seit 2014 die österreichische Datenschutzbehörde und arbeitete bereits die vergangenen vier Jahre eng mit der »WP29« genannten EU-Datenschutzgruppe zusammen. Am 25. Mai wird diese Abteilung formal durch das neu geschaffene European Data Protection Board ersetzt. An diesem Tag tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) in Kraft – Unternehmen dürfen personenbezogene Daten dann nur noch so lange speichern, wie sie diese auch wirklich benötigen. Gleichzeitig werden die Dokumentations- und Nachweispflichten gegen hohe Strafandrohungen verschärft. Die Behörde entscheidet künftig auch in Streitfällen über die Auslegung der DSVGO. Sammelklagen von Nutzern gegen Konzerne – wie sie der österreichische Datenschützer Max Schrems gegen Facebook beim Europäischen Gerichtshof einbringen will – wären dann erlaubt.
Herausforderungen ist die 56-Jährige aus ihren bisherigen Tätigkeiten gewohnt. Nach zwei Jahren als juristische Referentin der Rektorenkonferenz fungierte sie im Innenministerium als Referatsleiterin der Rechts- und Legistikabteilung.
Ihr Spezialgebiet Asyl- und Fremdenrecht führte die alleinerziehende Mutter einer Tochter schließlich in den Polizeidienst. 2003 übernahm Jelinek als erste Frau die Leitung eines Polizeikommissariats. Dem damaligen Innenminister Ernst Strasser imponierte, »dass sie so schön streitbar sein kann«. Jelinek ließ sich fortan als »Frau Stadthauptmann« von Wien-Landstraße anreden. 2010 wechselte sie an die Spitze der Wiener Fremdenpolizei.
Zuletzt wurde die resolute Wienerin auch als aussichtsreiche Kandidatin für das Wiener Landespolizeipräsidium gehandelt. Die augenscheinliche Nähe der Datenschutzbehörde zur polizeilichen Exekutive sorgt unter Juristen und Datenschützern für Unbehagen.