Wie fit ist mein Unternehmen für die EU-Datenschutz-Grundverordnung? PHH Rechtsanwälte und Share Lock bieten einen Online-Selbstcheck.
Der Countdown zur EU-Datenschutz-Grundverordnung läuft. Ab 25. Mai 2018 werden Verstöße gegen das Datenschutzrecht mit Geldstrafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes geahndet. Aber wie gut sind Österreichs Unternehmen auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet und wo liegen die Schwachstellen? Der "Online DSGVO CheckUP" von PHH Rechtsanwälte und Share Lock erfasst systematisch die betroffenen Bereiche eines Unternehmens, in welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden und gibt Auskunft, in welchen das Unternehmen aktiv werden muss, um die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
„Viele Unternehmen wissen gar nicht, ob und welche Abteilungen von der EU-Datenschutz-Grundverordnung betroffen sind und welche organisatorischen, rechtlichen und technischen Maßnahmen zu treffen sind um den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung gerecht zu werden. Auch wissen viele nicht, ob sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Da gibt es noch viel Informationsbedarf“, erklärt Karin Bruchbacher, Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Betroffen ist prinzipiell jedes Unternehmen, da alle Unternehmen in irgendeiner Form Daten verarbeiten. „Daten von Mitarbeitern unterliegen genauso dem Datenschutz wie Kundendaten und Daten von Lieferanten“, so Mathias Preuschl, Partner bei PHH Rechtsanwälte. Deshalb hat PHH Rechtsanwälte gemeinsam mit dem IT-Security-Experten Share Lock einen Online-Check-Up zur EU-Datenschutz-Grundverordnung entwickelt.
Grün, gelb oder rot?
Der Check-Up besteht aus einem digitalen Fragebogen, der je nach Unternehmensstruktur die Bereiche Geschäftsführung, IT, Personalwesen und Marketing erfasst. Die verantwortlichen Personen erhalten per Link Zugriff auf je einen personalisierten Fragebogen mit 30 bis 50 Multiple-Choice- und offenen Fragen, die den Ist-Stand im Unternehmen erheben. Die Auswertung und Analyse erfolgt nach einem einfachen Ampelsystem von grün bis rot für alle Abteilungen. „Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass viele Unternehmen in einzelnen Bereich schon gut aufgestellt sind, in anderen jedoch noch massiven Handlungsbedarf haben. Das übersichtliche Ampelsystem zeigt auf, wo die Unternehmen sowohl auf rechtlicher als auch auf technischer Ebene stehen, so Maximilian Nimmervoll, Gründer und Geschäftsführer von Share Lock.
Statt pauschal alle Unternehmensbereiche neu aufzustellen, können dort zielgerichtet Maßnahmen getroffen werden, wo Handlungsbedarf besteht bzw. die neuen Maßnahmen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung implementiert werden müssen“, sagt Preuschl. PHH und Share Lock analysieren die Ergebnisse und geben gezielte Handlungsempfehlungen ab.