Der neue Finanzausgleich hat für die Wohnbauförderung viel Neues gebracht. Der Bau & Immobilien Report hat recherchiert, wie die Umsetzung erfolgt. Die Zeichen stehen auf Kontinuität. Ist also alles im grünen Bereich? Eine Einschätzung von Wolfgang Amann, Geschäftsführer Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen IIBW.
Ende 2016 vereinbarten Bund, Länder und Gemeinden einen neuen Finanzausgleich für die Jahre 2017 bis 2021. Der Finanzausgleich regelt die finanziellen Belange zwischen den Gebietskörperschaften, insbesondere die Aufteilung der Steuererträge. Bis 2008 war auch die Zweckbindung der Wohnbauförderung im Finanzausgleich festgeschrieben.
Zwei zentrale Punkte der Neuregelung sind die Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags und die länderseitige Einführung verpflichtender Wohnbauprogramme. Zusammen dienen sie dem Zweck, die dauerhafte Kontinuität der Wohnbauförderung sicherzustellen. Dies war seinerzeit der Hauptnutzen der Zweckbindung der Wohnbauförderung. Die Länder erhielten umfangreiche Mittel vom Steuerkuchen des Bundes – fast 1,8 Milliarden Euro – unter dem Vorbehalt, dass sie diese ausschließlich für den geförderten Wohnbau verwenden. Zusammen mit Rückflüssen aus früheren Darlehensvergaben und Mitteln aus den Länderbudgets waren dadurch Wohnbaubudgets von jährlich 2,5 bis 3 Milliarden sichergestellt. Die Wohnbauförderung wurde in den vergangenen Jahrzehnten vielfach reformiert und weiterentwickelt, aber eben im Rahmen von Finanzausgleichsverhandlungen, wo Sachpolitik stets größeres Gewicht hat als Ideologie und Populismus.
Dadurch konnte jene Kontinuität erreicht werden, die für die außergewöhnliche Performance des Systems ausschlaggebend ist. Die Abschaffung der Zweckbindung wurde damit argumentiert, dass sie der Finanzhoheit der Länder widerspricht und zur ineffizienten Mittelverwendung beiträgt. Es sollten stattdessen Anreize geschaffen werden, dass die Länder bestimmte Förderungsziele mit möglichst wenig Geld erreichen und nicht damit, einen vorhandenen Topf möglichst vollständig zu leeren. Dieses Argument gilt auch heute noch. Mit den Regelungen des neuen Finanzausgleichs sollte der Spagat zwischen diesen widerstreitenden Anforderungen geschafft werden.
Was wirklich gebraucht wird
In den Wohnbauprogrammen der Länder soll eine verbindliche Wohnbauleistung festgelegt und ausreichende Mittel für diesen Zweck gebunden werden – mit einer Vorausschau von mindestens zwei Jahren. Diese knappe und griffige Regelung lässt allerdings einige Fragen offen. Es fehlen Aussagen darüber, auf welcher Basis die erforderliche Wohnbauleistung ermittelt werden soll. Differenzierte und zuverlässige Wohnungsbedarfsprognosen sind eine harte Nuss, an denen sich Forschung und Statistik schon öfter die Zähne ausgebissen haben. Die verbindliche Zuteilung von Mitteln ist nur im Rahmen der Länderbudgets möglich, und die werden meist nur für ein Jahr im Voraus beschlossen, selten für zwei. Schließlich bleibt noch zu klären, ob die mindestens zweijährige Vorausschau auch über Landtagswahlen hinausreicht, ob also bei einem allfälligen politischen Wechsel die neue Regierung an die Vorgaben der Vorgänger gebunden werden kann. Nur damit wäre der Zweck zu erreichen, die Wohnbauförderung aus Wahlkampagnen herauszuhalten und Kontinuität über Legislaturperioden hinweg abzusichern.
Die von den Ländern gemeldeten Daten für 2017 und 2018 zeigen den Willen zur Kontinuität des Systems. Die geplanten Wohnbauförderungsbudgets summieren sich auf österreichweit fast 2,5 Milliarden Euro, was im Bereich des langjährigen Durchschnitts liegt. Die geplante Wohnbauleistung von knapp 25.000 Neubauwohnungen entspricht ebenfalls dem langjährigen Trend. Es bleibt die abschließende Frage: Sind es verbindliche und einforderbare Pläne oder »nur« politische Absichtserklärungen? Die Vereinbarung zum Finanzausgleich fordert eigentlich Ersteres.n