Diesem zu Folge sollen Unternehmen, an deren Kapital oder Stimmrechten die öffentliche Hand mehr als 25 Prozent hält, nicht als KMU gelten. Das widerspreche dem Gebot der eigentumsrechtlichen Neutralität und dem Diskriminierungsverbot, argumentiert VöGW-Geschäftsführer Gerhard Greiner in einem Brief an Wirtschaftsminister Martin Bartenstein.
Firmen im Besitz der öffentlichen Hand seien gerade in strukturschwachen wichtig für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Sie zu schwächen, liege daher nicht im gesamtwirtschaftlichen Interesse, schreibt Greiner. Er appelliert an Bartenstein, "gegen die erneute Diskriminierung öffentlicher Wirtschaftstätigkeit" einzutreten.