Mittelständische Unternehmen haben es nicht immer leicht dieser Tage. Selbst wer die globale Finanzkrise gut überstanden hat und sich eigentlich über positive Geschäftszahlen freuen könnte, bekommt einige Begleiterscheinungen nun real zu spüren.
Ein Gastbeitrag von Udo Goetz, Vorstand der axanta AG
Die Finanzmarkt-Regulierungsrichtlinie Basel III soll Banken krisenfester machen, indem sie unter anderem höhere Eigenkapitalquoten als Hinterlegung für vergebene Kredite fordert. Die Folge: Viele Unternehmer müssen bei der Finanzierung ihres Geschäftsausbaus um jeden Cent kämpfen. Selbst bei vollen Auftragsbüchern erhalten ganze Branchen inzwischen überhaupt keine Kredite mehr – selbst wenn die Gewinne sprudeln.
Beteiligungskapital ist ein Gewinn für Anleger und Unternehmer
Dort, wo die Banken in ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung hinterherhinken, entsteht Raum für alternative Kapitalbeschaffungen, zum Beispiel Unternehmensbeteiligungen. Als vorteilhafte Variante für beide Vertragsparteien haben sich außerbörsliche Eigenkapitalbeteiligungen (Private-Equity-Investments) in vielen Ländern, wie zum Beispiel den USA, bereits als Standardfinanzierung etabliert. Dabei stellen private oder institutionelle Investoren Unternehmen Kapital zur Verfügung. Im Gegenzug erwerben sie eine Beteiligung am Unternehmen und werden entsprechend ihrer Anteile wiederum am Gewinn beteiligt.
Für Unternehmen stellt Beteiligungskapital eine vergleichsweise unkomplizierte Möglichkeit dar, um liquide Mittel für Investitionen zu akquirieren. Bei dieser Methode erhöht sich der Fremdkapitalanteil in der Bilanz nicht. Im Gegenteil: Die Eigenkapitalbasis wird sogar noch gestärkt. Denn die Beteiligungsgeber überlassen ihr Kapital gegen Unternehmensanteile und damit gegen eine Eigenkapitalbeteiligung. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kreditvergabe und damit auch nicht um Fremdkapital. Die Erhöhung des Eigenkapitals wiederum steigert den Wert des gesamten Unternehmens.
Stille und aktive Beteiligungen – der kleine aber feine Unterschied
Entscheidend, ob ein Unternehmer handlungsfähig und trotz allem unabhängig gegenüber seinem Geldgeber bleibt, ist nicht zuletzt die Art der Beteiligung. Gemeinhin unterscheidet man zwischen stiller und aktiver Beteiligung. Erstere lässt den Anleger ausschließlich am Unternehmensgewinn partizipieren. Letztere räumt ihm hingegen ein Mitspracherecht bei der Unternehmensführung ein.
Aktive Beteiligungen müssen jedoch nicht zwangsläufig von Nachteil für den Unternehmer sein. Denn auf diese Weise profitiert er neben dem Fremdkapital gegebenenfalls auch vom Branchenwissen und der Arbeitskraft des Geldgebers. Ist in absehbarer Zukunft ein Verkauf des Unternehmens geplant, stellt eine aktive Beteiligung außerdem eine hervorragende Chance dar, um einen Nachfolger zu finden und diesem Gelegenheit zur Einarbeitung zu geben. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem Kapitalgeber um den „Nachbar von nebenan“ handelt, ist dabei groß. Denn nicht selten sind die Investoren selbst in der mittelständischen Wirtschaft verwurzelt und stammen sogar aus der eigenen Branche.
Private-Equity: Stand und Entwicklungsprognosen für Europa
Fest steht: Unternehmensbeteiligungen sind weiter auf dem Vormarsch. Alleine 2010 konnte in Europa Beteiligungskapital in Höhe von 40 Milliarden Euro vermittelt werden. Auf Deutschland entfiel davon nur eine halbe Milliarde. Dies zeigt, dass insbesondere in Deutschland durchaus noch Luft nach oben vorhanden ist. Hierbei besteht die Herausforderung vor allem darin, Bedingungen zu schaffen, unter denen Unternehmen und Kapitalgeber zusammenfinden. Neben einer Professionalisierung des Private-Equity-Marktes führt dieser Weg in erster Linie über Öffentlichkeitsarbeit – also die Aufklärung über Einsatz und Möglichkeiten dieses Finanzinstruments.
Zum Autor:
Udo Goetz ist Vorstand der axanta AG, einer unabhängigen M&A-Beratungsgesellschaft. In dieser Funktion beschäftigt er sich bereits seit vielen Jahren mit dem Thema Unternehmensbeteiligungen. Die axanta AG unterstützt und berät kleine und mittelständische Unternehmen bei Nachfolgeregelungen, Beteiligungen sowie Unternehmenskäufen und -verkäufen.