Nur teilweise glücklich seien die Bauträger mit einigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002. Hier stößt man sich am befristeten Veräußerungsverbot bei Kfz-Abstellplätzen und am Annahmeverbot von Zahlungen vor der Grundbuchanmerkung. Bedauerlich findet der öVI-Präsident, »dass dem Mythos Nulldefizit sinnvolle steuerliche Lenkungsmaßnahmen zur Investitionsbegünstigung und damit zur Ankurbelung der Bauwirtschaft zum Opfer gefallen sind«.
Was die Zukunft betrifft, mag Malloth nichts von einem Teufel an der Wand wissen. Aus der Sicht der Immobilienwirtschaft seien Ressentiments vor einer rot-grünen Regierung nur dann gerechtfertigt, wenn ein Zurückdrehen der Uhren in die Steinzeit der Immobilienwirtschaft angepeilt würde. »Ausgewiesene Fachleute in beiden Parteien sollten aber der Garant dafür sein, dass ein solches Szenario nicht eintritt«, urteilt Malloth.