Derzeit können Unternehmen nur elektronische Rechnungen, die mit einer digitalen Signatur versehen sind, beim Vorsteuerabzug geltend machen, während Papierrechnungen nicht unterschrieben werden müssen. Auch die Archivierung ist kompliziert: Papierrechnungen werden in Papierform aufgehoben, elektronische Rechnungen müssen elektronisch im ursprünglichen Format gemeinsam mit der digitalen Signatur archiviert werden. »Das ist für kleine Unternehmen mit ein paar hundert Rechnungen im Jahr kaum praktikabel. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist verwirrend und schießt weit an der unternehmerischen Realität vorbei«, so Herwig Höllinger, Wirtschaftskammer Österreich. »Der gesamte Prozess der elektronischen Rechnungsstellung muss im Zuge der Neuregelung so einfach werden, wie es Onlineüberweisungen und Bestellungen im Webshop heute schon sind.«
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