Der Kläger hatte behauptet, dass sein Gehirntumor vom Telefonieren mit einem analogen Motorola-Handy stammt, das er von 1992 bis 1998 benutzt hatte. Der Tumor wurde inzwischen entfernt, doch ist er in der Folge auf einem Auge erblindet. Newmans Anwälte hatten ihre Klage vor allem auf eine Untersuchung des Schweden Lennart Hardell gestützt. Richterin Catherine Blake hielt diese Studie aber nicht für aussagekräftig genug. "Sie wurde nicht nachgeprüft und lässt sich nicht wiederholen", schrieb sie in der Klageabweisung, berichtet ddp. Bislang sind weltweit alle Verfahren wegen Krebserregung durch Handys abgewiesen worden. Noch kann Newman aber gegen die Abweisung Berufung einlegen. Falls der Klage dann stattgegeben wird, ist mit einer Prozesslawine zu rechnen.
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