Montag, Dezember 23, 2024
Die Anwälte Microsofts hatten sich beklagt, dass die Vertreter der neun Bundesstaaten nicht an einer wirklichen Lösung der ausstehenden Fragen interessiert seien und überdies keinen wirklichen Schaden für ihre Bürger nachweisen konnten, berichtet die Seattle Times in ihrer Online-Ausgabe. In ihrer 35-seitigen Entscheidung wies die Richterin darauf hin, dass Microsoft mit seiner Beschwerde das Gesetz "falsch charakterisiert" habe und darüber hinaus versuche, die gesamte Argumentation der Kläger in Misskredit zu bringen.

Mit der starren Haltung der neun Bundesstaaten werde auch die Rolle der US-Bundesregierung in dem Fall untergraben, die sich bereits vor einiger Zeit aus der Reihe der Kläger zurückgezogen hatte, so die Argumentation Microsofts, die von Kollar-Kotelly abgelehnt wurde. Vor der Verkündung ihres Urteils hatte die Richterin das Justizministerium und zahlreiche Experten konsultiert. Microsoft hatte insgeheim damit gerechnet, die in Kartellfragen noch eher unerfahrene Richterin für sich gewinnen zu können. Namhafte US-Juristen haben "Pokerface" Kollar-Kotelly aber Selbstbewusstsein, Unabhängigkeit und ein "tiefliegendes Verständnis für die Komplexität des Falles" attestiert, schreibt die Zeitung.

Trotz der Aufhebung eines Urteils zur Zerschlagung des Konzerns gab das Berufungsgericht den Fall mit zahlreichen zu klärenden Fragen an das Bundesgericht zurück. Diese offenen Punkte sind nach Ansicht Kollar-Kotellys weiterhin vorhanden. Das Ausscheiden des Justizministeriums hätte die Berechtigung der Bundesstaaten zur Weiterführung des Falls in keiner Weise beeinträchtigt. Kollar-Kotelly hatte im März damit begonnen, die nächste Runde im Kartell-Prozess einzuläuten. Die Anhörung der Abschlussplädoyers der beklagenden Parteien soll am 19. Juni stattfinden. Eine Urteilsverkündung wird für den Spätsommer erwartet. Die neun klagenden Staaten sind Iowa, Utah, Massachusetts, Connecticut, Kalifornien, Kansas, Florida, Minnesota und West Virginia sowie der District of Columbia.

Die US-Bundesregierung hatte seinerzeit in der Begründung zu ihrem Rückzug aus dem Fall jedoch ein gewichtiges wirtschaftspolitisches Argument in den Raum gestellt, dass nach äußerungen der Richterin durchaus einen Einfluss auf das abschließende Urteil haben wird. Demnach wurde der Prozess angestrengt, um Nachteile für die Nutzer durch die Monopolstellung Microsofts zu prüfen. Die bisher vorgeschlagenen Auflagen und Strafen gegen den Softwarekonzern würden den Verbrauchern allerdings kaum Vorteile bringen. Einen wirklichen Nutzen hätten in erster Linie die Konkurrenten. Die Richterin will jedoch verhindern, einem Konzern durch Schädigung eines anderen zu einer besseren Position im Konkurrenzkampf zu verhelfen.

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