Aus Sicht der Kommisssion sind nämlich Kooperationen der Telekombetreiber ein geeignetes Mittel, um eine finanzielle überforderung durch die hohen Lizenzgebühren und Anlaufkosten abzufedern. An den Lizenzbedingungen für den Aufbau der Mobilfunknetze der dritten Generation solle jedoch im Grundsatz nichts geändert werden, so die Kommission.
Aber auch hier gibt es eine Hintertür: änderungen sollten bei unvorhersehbaren wirtschaftlichen Ereignissen in Erwägung gezogen werden.