Die Vereinfachung der technischen Bauvorschriften ist bekanntermaßen eine heikle Sache. Nun soll im Auftrag der Landeshauptleute versucht werden, die Bauordnungen über eine Vereinbarung nach § 15 a der Bundesverfassung zu harmonisieren. Offiziell beauftragt mit dieser Angelegenheit ist das Institut für Bautechnik (OIB). Dort liegt bereits ein Entwurf im Tresor, der schon im April diskutiert werden sollte. Jetzt hat man sich die Sache aber anders überlegt, und der Minikracher bleibt bis Ende Juni hinter Schloss und Riegel. info: www.oib.or.at
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