Mittwoch, Juli 17, 2024
Additionalitätsprinzip als Damoklesschwert über grünem Wasserstoff?
Wolfram Huber ist Partner bei PHH Rechtsanwält:innen.

Im Strategieplan für die Energiewende hat Wasserstoff einen fixen Platz. Damit die Produktion Schwung aufnimmt, soll noch vor dem Sommer das sogenannte Wasserstofffördergesetz beschlossen werden – mit großzügigen Förderungen für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Aber: Auf der anderen Seite könnte sich das Additionalitätsprinzip, das ab 2028 gelten soll, als Hemmschuh erweisen. Ein Kommentar von Rechtsanwalt Wolfram Huber


Die erste Auktion der Europäischen Wasserstoffbank übertraf bereits alle Erwartungen. Für den mit 800 Millionen Euro dotierten Fördertopf gingen 132 Gebote von Projekten aus 17 EU Mitgliedsstaaten ein – mit einem Gesamtvolumen, das deutlich über den 800 Millionen liegt. Eine zweite Auktionsrunde soll daher noch in diesem Jahr starten. Zusätzlich nehmen auch EU-Staaten inklusive Österreich Geld für nationale Wasserstoffprojekte in die Hand. Schließlich ist das Ziel, dass bis 2030 pro Jahr in der EU zehn Millionen Tonnen erneuerbarer Wasserstoff produziert werden.

Österreichische Förderungen
In Österreich soll das Wasserstofffördergesetz einen zusätzlichen Anreiz für die Gewinnung von erneuerbarem Wasserstoff bieten. 400 Millionen Euro für die nächsten zehn Jahre sind dort im bereits veröffentlichten Gesetzesentwurf vorgesehen. Bis Sommer soll das Gesetz beschlossen werden, der erste Förder-Call noch heuer stattfinden. Zusätzlich kündigte die Bundesregierung an, das Fördervolumen ab 2027 um 60 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro pro Jahr aufzustocken.

Nur grüner Wasserstoff ist förderwürdig
Bei den Förderkriterien herrscht EU-weit Einigkeit. Nur erneuerbarer oder „grüner“ Wasserstoff ist förderwürdig. Diese Einschränkung macht durchaus Sinn. Denn Wasserstoff ist zwar ein Bestandteil aller organischen Verbindungen und verbrennt klimaneutral, ohne CO2 zu emittieren. Aber die Erzeugung von Wasserstoff kann, muss aber nicht unbedingt nachhaltig sein. Nur wenn er mittels Elektrolyse aus Wasser gewonnen wird, und diese Elektrolyseure mit Strom aus erneuerbarer Energie betrieben werden, ist Wasserstoff nachhaltig. Aktuell liegt der Anteil von grünem Wasserstoff allerdings erst bei etwa fünf Prozent, die meisten konventionellen Verfahren setzen bei der Gewinnung fossile Brennstoffe, Biomasse oder Atomenergie ein. Dieser Marktanteil von grünem Wasserstoff soll in den nächsten Jahren massiv steigen.

Additionalitätsprinzip zu Ende gedacht
Ein Prüfstein für die die Wasserstoffbranche wird jedoch das Additionalitätsprinzip sein. Die EU-Förderstruktur sieht vor, dass ab 2028 nur noch Wasserstoffanlagen als förderwürdig gelten, wenn diese grünen Wasserstoff erzeugen und dafür eine neue erneuerbaren Energieanlage errichtet wird. Schließlich sollen dem erneuerbaren Energiemarkt keine bereits geschaffenen Ressourcen abhandenkommen, weil sie für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff benötigt werden. Das Problem: Schon jetzt ist die Errichtung von Elektrolyseuren und die Produktion von grünem Wasserstoff ein hohes wirtschaftliches Risiko, weil sich die Investitionskosten erst in vielen Jahren rechnen und es noch keine Leitungsinfrastruktur und zu wenig Abnehmer gibt. Deshalb werden aktuell alle Fördertöpfe für grünen Wasserstoff geöffnet. Aber ab 2028 wird die Erzeugung von Wasserstoff noch teurer als bisher, weil nicht nur der Elektrolyseur, sondern auch eine erneuerbare Energieanlage errichtet werden muss. Zusätzlich liefern Sonnen- und Windkraftwerke nicht gleichmäßig so viel Energie, wie die Elektrolyseure für einen wirtschaftlichen Betrieb benötigen. Folgt der Elektrolyseur über eine Direktleitung dem Erzeugungsprofil einer erneuerbaren Energieanlage, dann fällt der Elektrolyseur immer wieder in einen Stand-by-Zustand und produziert nicht ausreichend Wasserstoff. Für Wasserstoffproduzenten ist daher das Additionalitätsprinzip ein vorerst drohendes, ab 2028 reales Risiko.

Ausweg Aktionismus: Jetzt Projekte planen
Mit dem Additionalitätsprinzip hat die EU ein relativ kurzes Zeitfenster vorgegeben, um die Wasserstofferzeugung und -forschung voranzutreiben. Doch dieses Zeitfenster ist dank der aktuellen Förderungen sehr attraktiv. Bis Anfang 2028 werden alleine in Österreich wohl 220 Millionen Euro an Förderungen für Wasserstoffprojekte bewilligt. Dazu kommen EU Fördergelder für die Erzeugung von Wasserstoff. Für Unternehmen, Energieversorger und Gemeinden ist daher ein guter Zeitpunkt, das Thema Wasserstoff für sich zu entdecken. Auch wenn noch viele Fragen offen bleiben, so ist grüner Wasserstoff derzeit die einzige erneuerbare Energie, die das Potential hat, fossile Brennstoffe in energieintensiven Branchen wie der chemischen Industrie, der Stahlindustrie, in der Luftfahrt, im Schiffverkehr sowie im Fernverkehr zu ersetzen.

Wolfram Huber ist Partner bei PHH Rechtsanwält:innen. Er berät Kunden im Bereich Banking & Finance – mit Schwerpunkt auf der Finanzierung von Infrastrukturprojekten sowie Energieanlagen.


Über PHH Rechtsanwält:innen
PHH Rechtsanwält:innen GmbH ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien Österreichs und national sowie international als solche mehrfach ausgezeichnet. Unsere insgesamt sieben PHH-Partner und rund 50 Mitarbeitenden arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A und Banking & Finance über Prozessführung bis hin zu Immobilienrecht und Öffentlichem Recht reichen. Wir stehen für hochqualifizierte Rechtsberatung, Loyalität und kreative Lösungen. Mehr Infos unter www.phh.at

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