Mit der am 23. September im Nationalrat beschlossenen Novelle des Umweltförderungsgesetzes wurde ein Meilenstein für die Energiewende erreicht. In dem Paket ist die Erleichterung von Energie-Contracting enthalten.
Wenn sich ein Kunde etwa für Strom aus Photovoltaik interessiert, sind die dafür erforderlichen Investitionskosten häufig eine große Hürde. Hier kommt das Contracting-Modell ins Spiel: Für den Kunden – also denjenigen, der sein Gebäude nachhaltig umrüstet – fallen darin keine Kosten an. Die Finanzierung liegt ebenso wie die Errichtung und Wartung beim Contractinggeber, einem Dienstleister wie CLEEN Energy. Der Kunde zahlt nur für den tatsächlich bezogenen Strom aus der PV-Anlage und dieser Preis wird unter dem aktuellen Strommarktpreis festgesetzt. CLEEN Energy fungiert als Betreiberin der Anlage. Das Contracting-Modell stellt seine Win-Win-Lösung für Kunden und Contractinggeber dar.
Um hier jedoch in kurzer Zeit viele Projekte gleichzeitig umsetzen zu können, ist der Zugang zu Fremdkapital für Contractinggeber von essentieller Bedeutung, ansonsten würde die Wirkung dieses Modells für die Energiewende limitiert bleiben.
Die österreichische Politik hat das erkannt und setzt mit der nun beschlossenen Möglichkeit von Haftungszusagen durch die AWS für Energie-Contracting eine sehr wichtige Maßnahme. Dadurch sollte es in Zukunft wesentlich einfacher sein, die hohen Anforderungen von Banken – speziell bei der großvolumigen – Kreditvergabe an Contractinggeber zu erfüllen.
"Energieeffizienz rechnet sich wirtschaftlich – auch ohne Förderungen. Wichtig ist aber vor allem die Erleichterung der Anfangsfinanzierung durch den großvolumigen Zugang zu Fremdkapital für Contractinggeber. Nur so kann man in kurzer Zeit viele – an sich ohnehin profitable – Projekte realisieren und einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten", erklärt Lukas Scherzenlehner, CEO der CLEEN Energy AG.