Die EU-Verordnung REMIT regelt den Energiegroßhandelsmarkt in Europa. Insiderhandel und Marktmanipulation sollen Geschichte werden. In der Sitzung vor der Sommerpause hat der Nationalrat ausständige nationale Bestimmungen beschlossen.
„Regulation on wholesale market integrity and transparency“ – so lautet der etwas sperrige Begriff, der für das Ziel steht, Missbrauch am europäischen Strom- und Gasmarkt zu verhindern. Praktisch lässt sich der Background an einem Beispiel erklären: Ein Händler kauft große Mengen Strom ein, meldet einen Kraftwerksausfall und verkauft den Strom schließlich um das Vierfache. Früher war dieser Insiderhandel völlig legal. Mit der REMIT-Verordnung soll das nun verhindert werden. „Damit müsste auch grenzüberschreitender Marktmissbrauch am stark wachsenden europäischen Strom- und Gasmarkt künftig der Vergangenheit angehören“, betont Walter Boltz, Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control. Durch REMIT erhofft er sich eine faire und korrekte Preisbildung im Energiehandel, was zu mehr Vertrauen führen soll, denn schlussendlich zahlen die Energiekunden für Misstrauen im Markt.
Erster Schritt von REMIT ist die Registrierung jedes Marktteilnehmers, der Transaktionen über Großhandelsprodukte abschließt bei seiner nationalen Regulierungsbehörde, dh Produzenten, Speicherbetreiber, LNG-Betreiber, Großkunden und Übertragungsnetzbetreiber. In der Folge müssen alle Transaktionen der ACER, der Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen Energieregulierungsbehörden, gemeldet werden. Die überwiegende Zahl der Meldungen erfolgt jedoch über die Handelsbörsen selbst.
REMIT-Startphase
Die Entscheidung für REMIT fiel laut E-Control bereits vor etwa vier Jahren. „Bislang war die Verordnung aber zahnlos, da weder Daten über den Energiehandel zur Verfügung standen, noch Sanktionen festgelegt waren“, erklärt Walter Boltz. Das ändert sich im zweiten Halbjahr 2013. „Im Spätherbst startet die Registrierung, wir sind gerüstet. Gegen Ende des Jahres werden die Daten dann an ACER geschickt“, kündigt er an und rechnet mit einem gewaltigen Datenvolumen. „Pro Jahr gibt es europaweit mindestens fünf bis zehn Millionen Transaktionen. Die Zahl der Marktteilnehmer ist unklar. Die Händler der großen Börsen sind zwar bekannt. Jene in Polen, der Slowakei oder Bulgarien arbeiten dagegen nur am lokalen Markt. Es sind sicher etliche tausend weitere Marktteilnehmer“, schätzt Boltz.
Neben den Transaktionen wird der gesamte Lebenszyklus eines Strom- und Gasvertrages gesammelt. „Pro Vertrag gibt es sechs bis sieben Informationselemente“, weiß Johannes Mayer, Leiter der Abteilung Volkswirtschaft bei E-Control. „Denn mit jeder Information könnten Preise beeinflusst werden.“ Neben Transaktionen werden Fundamentaldaten wie Verfügbarkeit von Leitungen, Kraftwerkseinsatz, Produktion von Gas sowie Informationen über Gasspeicher und Flüssiggasterminals in das EDV-System eingespeist und mit den Handelsdaten in Zusammenhang gebracht. ACER übernimmt die Koordinierung und Analyse. Verdachtsfälle werden den Regulierungsbehörden gemeldet, denen die weitere Aufarbeitung obliegt. Die zentrale Registrierung hat laut E-Control einen wesentlichen Vorteil für die Marktteilnehmer. „Niederlassungen in 17 Ländern müssen beispielsweise nur ein einziges Mal melden und nicht 17-mal zu verschiedenen Formaten. Das war einer der Gründe, warum die Strom- und Gashändler gesagt haben, wir unterstützen REMIT.“
Die Strafbestimmungen sind national festgesetzt. In Österreich hat der Nationalrat vor der Sommerpause je nach Umfang des Vergehens Geldstrafen bis zu 150.000 Euro beziehungsweise bei vorsätzlichem Insiderhandel Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren beschlossen. „Die Tatsache, dass die Daten nun zentral gesammelt werden bzw deutliche Strafen drohen, hat hoffentlich eine hohe Abschreckungswirkung und wird Missbrauchsfälle stark reduzieren.“
Hintergrund und Infos
Das europäische System ist stark an das skandinavische angelehnt. Dort muss jede Insiderinformation an die Börse geschickt werden. Bei Nicht-Übermittlung bricht der Marktteilnehmer Handelsgesetze. Ihm droht dadurch der Ausschluss vom Börsehandel. Sobald ein physisches Geschäft in Europa abgewickelt wird, unterliegen auch nicht europäische Länder dem REMIT.