Bundesweite Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Umstellung auf klimaschonende Wärmeversorgung und Energieeffizienz in Betrieben.
Energiesparen
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen bei Investitionskosten von mindestens 10.000 Euro und CO2-Einsparungen von zumindest vier Tonnen jährlich. Für Investitionen unter 150.000 werden Großunternehmen 15 Prozent, mittleren Unternehmen 20 Prozent und Kleinunternehmen 25 Prozent der Investition zugeschossen. Für Maßnahmen mit Kosten von mehr als 150.000 Euro ist der Fördersatz 30 Prozent. Als förderungswürdig gelten Themen wie Wärmerückgewinnung oder Wärmeströme aus Druckluftkompressoren und Industrieprozessen.
Fernwärme
Für Unternehmen gefördert wird auch der Umstieg auf Fernwärme. Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung von mindestens 100 kW an ein hocheffizientes Nah- oder Fernwärmesystem. Für die erstem 500 kW gilt dabei eine Förderungspauschale von 100 Euro pro kW. Für jedes weitere kW gilt eine Förderung von 70 Euro. Als förderungsfähige Teile gelten etwa die Übergabestation, die Einbindung ins Heizungssystem, Rohrleitungen, Pumpen und Ventile, Speicher oder Boiler sowie Grabungsarbeiten.
Solarthermie
Thermische Solaranlagen und Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen zur Versorgung von Betriebsgebäuden mit Wärme oder Kälte werden entsprechend der CO2-Einsparung der Anlage gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderungsfähigen Kosten mit einem Zuschlag von 5 % bei EMAS-zertifizierten Betrieben. Die maximale Förderung liegt bei 1.500 Euro pro eingesparter Tonne CO2, es gibt keine absolute Förderungsobergrenze pro Projekt. Eine bundesweite Förderung für solare Großanlagen wurde Ende 2023 eingestellt, ein nächster Fördercall ist voraussichtlich für das 2. Quartal 2024 geplant.
Holz und Pellets
Für Holz- und Pelletsheizungen zur Eigenversorgung werden für Unternehmen Fördermittel bereitgestellt. Bei Kesselanlagen für zentrale Wärmeerzeugung wird die Förderung pauschal in Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung der beantragten Kesselanlage ermittelt. Für bis zu 500 kW gilt dabei eine Förderungspauschale von 300 Euro pro kW. Für jedes weitere Kilowatt gilt eine Förderung von 100 Euro. Für kleinere Anlagen als 100 kW werden die Mehrkosten als Berechnungsgrundlage herangezogen. Würde beispielsweise ein Unternehmen zur Raumheizung auf eine Holzheizung wechseln und für die Umrüstung hypothetisch 155.137 Euro investieren, dann würde ein Förderbetrag von 32.574 Euro ausbezahlt. Das entspricht rund 21 Prozent der Investitionskosten.
Mehr zum Thema: In den meisten Gewerbeimmobilien und Werken werden Gasheizkessel genutzt. Mit der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wird das Heizen zunehmend zunehmend zum teuren Vergnügen. Das muss nicht sein, betonen Expert*innen und Hersteller. Ihre Empfehlungen lesen Sie hier: Runter mit den Wärmekosten!
Zusätzliche Töpfe: Die Webseite umweltfoerderung.at liefert weitere Informationen zu betrieblichen Förderungen der Bundesländer.