Julia Flath, Energy Engineering EPS bei Siemens, über Fördermöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit und Effizienzen in der Wärmeversorgung.
Was bedeutet das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für den Betrieb von gewerblichen Gebäuden?
Julia Flath: Es bedeutet prinzipiell nur das Verbot von fossil betriebenen Anlagen zur Wärmebereitstellung ab 2023 in neuen Gebäuden – ausgenommen bereits beantragte Anlagen. Für bestehende Gebäude ist das gleichzeitig beschlossene Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz HeUZG interessant, mit dem Fördermittel von jährlich 50 Millionen Euro für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und thermische Sanierungen beschlossen wurden. Wie sehr diese Fördermittel aber auch für gewerblich genutzte Gebäude zur Verfügung stehen, ist noch fraglich.
Wo ist heute ein Heizungstausch im Anlagenbestand bereits wirtschaftlich?
Flath: Ein Tausch amortisiert sich in kurzen Zeiträumen, wenn die Bestandsanlage stark veraltet ist und über keine bedarfsorientierte Regelung verfügt. Zur Einsparung von Energiekosten kommen immer öfter nicht-monetär bewertbare Nutzen hinzu, wie etwa Imagepflege oder Vorgaben von Kunden. Die Einführung der CO2-Bepreisung soll den Umstieg erleichtern. Die Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren Energiesystemen wird auch durch die Förderlandschaft verbessert.
Welche Lösungen für Gebäude sind derzeit aus Ihrer Sicht herausragend?
Flath: Für den Betrieb von Fußbodenheizungen werden relativ niedrige Vorlauftemperaturen benötigt, die effizient mit Wärmepumpen-Technologie bereitgestellt werden können. Gibt es Anwendungen mit höheren Vorlauftemperaturen, können neben Hochtemperatur-Wärmepumpen auch Biomassefeuerungen eingesetzt werden. Über allem steht allerdings ein bedarfsorientierter Betrieb, der eine höchstmögliche Energieeffizienz sicherstellt. Eine Regelungstechnik, welche mit dem Gebäude mitlernt und stetig Sollwerte optimiert, kann sowohl die Energie- als auch die Betriebskosten reduzieren. Wir empfehlen auch eine Nutzung von Tarifmodellen wie etwa Tag- und Nachtstrom.
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