Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zu den Investitionszuschüssen aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) stehen erstmals in Österreich auch Förderungen für die Kleinwindkraft zur Verfügung.
Zwischen 20 kW und 100 kW sind maximal 850 Euro pro kW Investitionsförderung, und für 100 kW bis 1.000 kW maximal 675 Euro pro kW vorgesehen. Einschränkungen gibt es beim maximalen Anteil der förderfähigen Kosten.
»Die Errichtung von Windrädern mit einer Leistung von 100 kW bis 1.000 kW wird schon allein dadurch eine Herausforderung, da derzeit am Windkraftanlagenmarkt nur sehr eingeschränkt Anlagen dieser Größe zur Verfügung stehen. Es freut uns aber sehr, dass erstmals die Kleinwindkraft gefördert wird. Ob die Förderung tatsächlich abgeholt werden wird, ist derzeit schwer einschätzbar«, verrät Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.