Eine Studie zeigt die Defizite von Ausschreibungen für erneuerbare Energien anhand empirischer Beobachtungen auf.
Während Regierungen weltweit Corona-Hilfspakete in Milliardenhöhe schnüren, bleiben Anstrengungen für den Anreiz von Investitionen in die dringend erforderliche Energiewende auf der Strecke. Der derzeitige Wachstumspfad der erneuerbaren Energien ist eher linear und darüber hinaus stagnieren die zugebauten Kapazitäten in den letzten Jahren. „Erneuerbare Energien müssen in einem noch nie dagewesenen Tempo ausgebaut werden, um die Zielsetzung des Pariser Klimaabkommens erreichen zu können. Dies ist nur möglich, wenn wir die derzeitigen Politikinstrumente grundlegend überdenken. Die starken Beschränkungen müssen aufgehoben werden“, fordert Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group. Demnach hätten vor allem Ausschreibungen das Wachstum von Projekten im Bereich der Erneuerbaren in den letzten Jahren behindert, so Fell: „Die alleinige Fokussierung auf diese Fördervergabe muss beendet werden.“
Ausschreibungen schaffen Hindernisse
Der zunehmende Einsatz von Ausschreibungen als Fördervergabe für erneuerbare Energien schafft zusätzliche Hindernisse für einen raschen Ausbau. Dies zeigt eine neue Studie im Auftrag von Energy Watch Group (EWG), World Future Council (WFC)/Global Renewables Congress (GRC) und Haleakala Stiftung. Die umfassende Analyse beruht auf empirischen Beobachtungen in mehr als 20 Ländern weltweit. Die empirische Erfahrung zeigt, dass Ausschreibungen bei der Erreichung solcher Ausbauziele eine schlechte Erfolgsbilanz haben. „Dies bezieht sich sowohl auf die Unterzeichnung der Ausschreibungen als auch auf nicht bzw. mit Verspätung realisierte Projekte“, erklärt David Jacobs, Geschäftsführer von International Energy Transition (IET) und ergänzt: „Erfahrungen aus zahlreichen Ländern aus aller Welt bestätigen darüber hinaus, dass Ausschreibungen weitgehend gescheitert sind, in gleichem Maße Anreize für unterschiedliche Projektgrößen zu setzen. Bei mittelgroßen Projekten, zum Beispiel bis zu einer Größe von 60 MW, sollten administrativ festgelegte Einspeisevergütungen genutzt werden.“
In diesem Zusammenhang erneuert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, die Forderung, dass beim EAG in Bezug auf die Windkraft die Förderung administrativ zu vergeben ist und verweist auf die Ergebnisse der Studie: „Die Studie zeigt die Bedenken zu Ausschreibungen detailliert auf und bestätigt uns, dass in einem Markt wie Österreich, mit geringer Akteursvielfalt, begrenzter Flächenverfügbarkeit und größtenteils kleinen Windparks, die Förderung administrativ vergeben werden sollte.“
„Entgegen der verbreiteten Ansicht garantieren Ausschreibungen weder ein niedriges Vergütungsniveau, noch haben sie die jüngsten Kostensenkungen der erneuerbaren Energien verursacht“, weist Fell auf die Ergebnisse der Studie hin: „Vielmehr sind die gesunkenen Kosten ein Ergebnis der rasanten technologischen Entwicklung der erneuerbaren Energien, in Kombination mit einem beispiellosen Rückgang der weltweiten Zinssätze.“
EU-Vorgaben sind anzupassen
Derzeit ist der Spielraum bei den EU-Leitlinien für die Umweltbeihilfen sehr eng gefasst. „Damit der Ausbau der erneuerbaren Energien im erforderlichen Maße angehoben werden kann, muss den Mitgliedsstaaten wieder mehr Spielraum für deren Förderung ermöglicht werden“, fordert Bernhard Zlanabitnig Direktor EU-Umweltbüro: „Die EU-Leitlinien für die Umweltbeihilfen werden heuer für die nächsten fünf Jahre fixiert. Dies ist ein guter Zeitpunkt diese an die derzeitigen Notwendigkeiten anzupassen“, und Fell ergänzt: „Die Beihilfeprüfungen für erneuerbare Energien sollten abgeschafft werden.“