Der deutsche E-Government-Spezialist MACH hat eine Ausschreibung des Staatsministeriums für Digitales in Bayern zur Beratung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gewonnen. Der Österreicher Christian Rupp, Chief Innovation Officer bei MACH, übernimmt die Projektleitung.
MACH unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Digitales mit strategischen Beratungs- und Konzeptionsleistungen bei der Umsetzung des OZG-Masterplans für Land und Kommunen. Dabei berät der Digitalisierungsexperte beim Aufbau übergreifender Projektstrukturen für die Umsetzung des OZG und der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway, bei der Ausgestaltung eines zentralen Anforderungsmanagements sowie bei der kundenorientieren Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Unternehmen.
Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2022, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Darunter fallen etwa 6.000 Verwaltungsleistungen in 14 Themenfeldern. Bayern hat sich das Ziel gesetzt, die wichtigsten 55 Verwaltungsleistungen bereits bis Ende 2020 digital bereitzustellen.
Digitale Projektarbeit in Zeiten von Corona
In Zeiten von Covid-19 fand der Kick-off bereits komplett remote statt und auch in den nächsten Wochen wird das Projekt mithilfe von Web-Meetings, Videokonferenzen, shared documents und distance learning verlaufen. Dank digitaler Lösungen kann das Projekt trotz Kontaktverboten und Ausgangssperren starten und somit die anstehende Umsetzung des OZG angegangen werden.
Als Projektleiter wird Christian Rupp, Chief Innovation Officer der MACH AG und des Joint eGovernment and Open Data Innovation Labs, den Freistaat Bayern fachlich bei der OZG-Umsetzung beraten. Christian Rupp hat als Exekutivsekretär E-Government des Bundes im Österreichischen Bundeskanzleramt und Sprecher der Plattform Digitales Österreich der Bundesregierung die Erfolge Österreichs der letzten 15 Jahre maßgeblich gestaltet sowie Digitalstrategien für zahlreiche andere Staaten verfasst.
Der international anerkannte Digitalisierungsberater betont: „Bei der OZG-Umsetzung bedarf es nicht nur einer technischen Abstimmung, sondern vor allem einer organisatorischen Koordination mit notwendigen Schulungsmaßnahmen sowie einer internen bzw. externen Kommunikationskomponente.“