Ein aktueller Verordnungsentwurf für das Ökostrom-Marktprämiensystem trifft bei der IG Windkraft auf Zustimmung. In zentralen Punkten gebe es aber noch Verbesserungsbedarf.
Titelbild: IG-Windkraft Geschäftsführer Stefan Moidl (Credit: Astrid Knie)
„Die wenigen Änderungen im Detail sind essentiell, damit der Ausbauboom bei der Windkraft, den wir in der jetzigen Energiekrise so dringend brauchen, endlich kommen kann“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. „Mit Vorliegen der Marktprämienverordnung ist es in Griffweite, dass nach zweieinhalb Jahren endlich wieder Förderverträge für Windkraftanlagen vergeben werden können“, freut er sich und führt weiter aus: „Bei den aktuell hohen Strompreisen an den Märkten kann hier nicht mehr von Förderung gesprochen werden. Erlöse müssen zurückgezahlt werden, wenn sie über eine bestimmte Höhe steigen. Die Verträge dienen lediglich als Absicherung für die Zukunft, damit eine Finanzierung der Windparkprojekt möglich ist.“
Details entscheiden über Wirksamkeit
Bei der Marktprämienverordnung bedarf es noch entscheidender Korrekturen: „Werden diese nicht umgesetzt, läuft das frisch gebackene EAG Gefahr, den dringend nötigen Ausbauschub nicht auslösen zu können“, bemerkt Ursula Nährer, Chefjuristin der IG Windkraft. Generell basieren die durchschnittlichen Erzeugungskosten auf Preisen, die jedoch zuletzt stark gestiegen sind. Wesentliche Parameter haben sich in den vergangenen Monaten wesentlich verändert.
„Hier besteht deutlicher Anpassungsbedarf. Es ist nicht verständlich, warum bei Windkraft die Höchstgebotsgrenze, anders als bei der Photovoltaik oder der Biomasse wo sie bei 5 % bzw. 10 % liegt, nur 1 % über den errechneten theoretischen Erzeugungskosten liegen soll. Dies vermindert den Anreiz für den Ausbau. Auch bei der Standortdifferenzierung der Förderung bedarf es noch des richtigen Feintunings, damit Projekte im alpinen Raum oder Kleinprojekte tatsächlich gebaut werden können“, so Nährer.
Die IG Windkraft hat eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt, was in der Verordnung ihrer Ansicht nach noch zu verbessern ist, damit die Verordnung zu den aktuellen Entwicklungen passt. Aus Sicht der Zahler haben sie keine Auswirkung, weil die Strompreise ohnehin weit über den Erzeugungskosten liegen, meint Moidl. Die EAG-Verträge sind somit vor allem eine Art der Absicherung für die Erzeuger. „Die Bundesregierung muss alles tun, damit nach Jahren der Verunsicherung endlich wieder Investitionssicherheit gewährleistet ist und die Projekte in großem Maßstab in Angriff genommen werden können“, fordert Moidl: „Dafür ist eine Nachbesserung bei der Höchstgebotsgrenze und beim Anzulegenden Wert jedenfalls erforderlich.“